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Verfasser: lennard Datum: Montag, den 4. April 2005, um 14:35 Uhr Betrifft: DDR und Völkerrecht
>Die Deutsche Justiz hat die Nürnberger Prozesse nicht für sich rechtlich bindend , weil Siegerjustiz, betrachet, hat aber bei der Einigung und der anschlieÃenden Aufarbeitung der Maueropfer den SchieÃbefehl als Ausflucht abgelehnt.
Die Mauerschützen wurden nicht aufgrund eines Verstosses gegen bundesdeutsches Recht verurteilt, sondern aufgrund DDR-Rechts. Die DDR damals unterzeichnete einen völkerrechtlichen Vertrag, der u.a. das SchieÃen auf Personen an der Grenze verbot und sich für due Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Somit verstieÃen die Beamten durch das Töten von Flüchtlingen gegen diesen Vertrag. Aufgrund dessen wurden sie dann später von bundesdeutschen Gerichten zu recht verurteilt.