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Seite erstellt am 28.3.24 um 12:55 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Montag, den 4. April 2005, um 14:35 Uhr
Betrifft: DDR und Völkerrecht

>Die Deutsche Justiz hat die Nürnberger Prozesse nicht für sich rechtlich bindend , weil Siegerjustiz, betrachet, hat aber bei der Einigung und der anschließenden Aufarbeitung der Maueropfer den Schießbefehl als Ausflucht abgelehnt.

Die Mauerschützen wurden nicht aufgrund eines Verstosses gegen bundesdeutsches Recht verurteilt, sondern aufgrund DDR-Rechts. Die DDR damals unterzeichnete einen völkerrechtlichen Vertrag, der u.a. das Schießen auf Personen an der Grenze verbot und sich für due Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Somit verstießen die Beamten durch das Töten von Flüchtlingen gegen diesen Vertrag. Aufgrund dessen wurden sie dann später von bundesdeutschen Gerichten zu recht verurteilt.

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