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Seite erstellt am 19.4.24 um 4:32 Uhr |
Verfasser: lennard Datum: Donnerstag, den 3. Februar 2005, um 19:13 Uhr Betrifft: Wein
Könnte man dann also sagen, dass die Passage in LuB keine Geltung hat, in der steht, dass man Wein trinken darf, den man selbst anbaut?
Dann kommt man aber zwangsläufig zu dem Schluss, dass die "heilige Schrift" LuB eindeutig unrichtig ist. Man hat es aber versäumt, den Vers zu löschen. Also muss man irgendwie doch davon ausgehen, dass selbstangebauter Wein, für das Abendmahl verwendet werden darf bzw. soll. Und LuB meint eben nicht Traubenmost bzw. Saft sondern Wein. Auch zu J. Smiths Zeiten kannte man den begrifflichen Unterschied zwischen Saft und Wein. Somit ist eine Interpretation von Wein zu Saft i.S.v. LuB unzulässig.