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Verfasser: Desi
Datum: Montag, den 10. Januar 2005, um 6:14 Uhr
Betrifft: So es ist in Deutschland

auch verboten mit mehr als einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen zu leben. Das habe ich dazu gefunden:

Strafgesetzbuch § 172
[Doppelehe]
Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Polygamie
Die Polygamie bezeichnet eine Form der Vielehe und eheähnlichen Beziehungen. Grundsätzlich ist die Polygamie in der Bundesrepublik Deutschland laut BGB §1306 (Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe §172 StGB). Bei zwei Ehen spricht man von Bigamie. Polygamie ist das Gegenteil der Monogamie.

Es wird unterschieden zwischen Polyandrie (Vielmännerei - eine Frau, mehrere Männer) und Polygynie (Vielweiberei - ein Mann, mehrere Frauen) sowie der so genannten Gruppenehe (Polygynandrie) und anderen Eheformen, bei denen mehrere Frauen und mehrere Männer beteiligt sind.

Die Merkmale der eheähnlichen Gemeinschaft

Grundsätzlich ist eine eheähnliche Gemeinschaft nur möglich zwischen Personen verschiedenen Geschlechts, die auch heiraten könnten.
Nach der alten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Verwaltungsgerichte sollte es auf die geschlechtliche und gefühlsmäßige Beziehung und Bindung (die sich auch schlecht erforschen läßt ) nicht ankommen, sondern nur auf die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und das "Wirtschaften aus einem Topf".
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992 und des neuen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.05.1995 ist jedoch entscheidend, daß eine "Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft" besteht, das heißt, daß die Partner sich füreinander verantwortlich fühlen und sich auch in Lebenskrisen gegenseitig stützen.

"... eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen."(aus d. Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 17.11.92)
Als Merkmale für eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft aufgrund "innerer Bindungen", die sich naturgemäß der Erforschung entziehen, kommen in Frage:
Versorgung gemeinsamer Kinder in einem Haushalt
längeres gemeinsames Zusammenleben
eventuell vertragliche Unterhaltsregelungen zwischen den Partnern

Klar kannst du mehrere Freundinnen haben - aber sobald du mit ihnen unter einem Dach wohnst oder sie von deinem Geld leben wird es extrem gefährlich. Dann bist du nämlich schneller dran als dir lieb ist. Die Mormonen erkennen das Deutsche Recht als geltend an. Habe dazu im Liahona auch was gelesen. Voraussetzungen für die Tempelehe - nach geltendem deutschen Recht - ist das die Standesamtliche Trauung.

Antwort erster Teil - Rest folgt.

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