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Seite erstellt am 24.4.24 um 23:57 Uhr |
Verfasser: Trzoska Datum: Montag, den 10. Januar 2005, um 1:23 Uhr Betrifft: Polygamie ist bei uns nicht strafbar,...
> Wobei ich aber noch nicht mal sicher bin, das eine Siegelung an eine zweite Frau nicht strafbar wäre, da es ja den Tatbestand der Polygamie erfüllt
...weil es standesamtlich nicht geht, es sei denn mit gefälschten Personalien.
Wenn ich mir die Freundin meiner Frau zur Geliebten nähme und glaube, dass sie nun rechtmäÃig im Sinne Gottes meine zweite Frau ist, wo mache ich mich da strafbar. Und wenn nun jemand glaubt, er hätte die Vollmacht von Gott, Menschen aneinander zu siegeln und dies dann tut und alle Beteiligten daran glauben, wo ist da etwas illegal? Es sei denn jemand wird gegen seinen Willen zu etwas gezwungen. Haben eigentlich die hebräischen Patriarchen Abraham, Jakob und andere einen Staat gehabt, der ihnen sagte, dass ihre Ehen rechtmäÃig sind, oder genügten da nicht familieneigene Priestertumslinien.
> Die unehelichen Kinder wären aber voll erbberechtigt
Solche Fragen kann man auch testamentarisch Regeln. Und wenn man nun mit keiner Frau standesamtlich getraut wäre, hätte auch keine mehr Anspruch, als man testamentarisch geregelt hätte.