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Beitrag 17 von 47 Beiträgen.
Seite erstellt am 24.4.24 um 12:47 Uhr
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Verfasser: Amias
Datum: Sonntag, den 9. Januar 2005, um 18:03 Uhr
Betrifft: Bismarck

> Unser Pastor konnte mir zwar nicht sagen warum das so ist, er vermutet aber das dies damit zusammen hängt, das man verhindern wollte das eíne Person mit mehreren gleichzeitig verheiratet ist.

Dass der Staat über die Ehe informiert werden muss liegt mit Bismarck zusammen. Früher hatten nämlich nur die Kirchen das "Monopol" der Personeneintragungen und dies hat Bismarck -nach französischem Vorbild- abgeschafft und dem König/Staat übergeben.
Desweiteren regelt heute der Staat natürlich auch Erbansprüche, Schuldenlasten usw.

Deswegen meine ich auch, dass diese sog. Siegelung bei mehr als einer Frau Gesetzeswiedrig wäre. D. h. wenn ein Mann mehr als nur eine Frau ehelichen würde, dann hätten alle anderen Frauen staatlich als nicht-Ehefrauen gegolten, was wiederum heißen würde, dass die Kinder, die aus einer solchen Verbindung hervorkämen, als uneheliche kinder zu bezeichnen wären. Auserdem gibt es von der 2. Frau an keine Steuervorteile zu erwarten und nach dem Ableben des Mannes hätte -sofern nicht geregelt- die 1. Frau alle erblichen Ansprüche.

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