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Seite erstellt am 18.4.24 um 23:00 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: shana
Datum: Mittwoch, den 1. Dezember 2004, um 15:46 Uhr
Betrifft: Schlussbemerkung meinerseits

> Ich habe es in Grundsätze des Evangeliums nachgelesen. Die Zusammenstellung der Zitate läßt nur einen Schluß zu: Wie kann ein Vergewaltigungsopfer die Frechheit haben, zu überleben.
> Das Opfer muß tatsächlich vor dem Bischof seine Unschuld beweisen, daß es nicht einen Deut Mitschuld trägt.

Danke für Deinen Beitrag. Um dieses von mir aus Versehen (sozusagen unter Schockeinwirkung) losgetretene Thema langsam zum Abschluss zu bringen, hier noch eine letzte Anmerkung von mir zum Thema Mitverschulden:

Bei vergewaltigten Kindern sollte sich die Frage nach dem Mitverschulden und dem ’Keuschheitsverlust’  ja eigentlich von vorneherein verbieten! Daher ja auch meine Empörung über die Aussage "es ist besser, ein Kind verliert sein Leben, als dass es seine Keuschheit verliert". (In diesem Zusammenhang wirklich schade, dass ich das Buch "Grundbegriffe des Evangeliums" vorzeitig entsorgt habe, soweit ich mich erinnere, ging es da um den ’Fall’ eines acht od. neun Jahre alten Mädchens in Süd- od. Mittelamerika..)

Und ganz abgesehen vom Alter, wer auch nur einmal in seinem Leben auch nur eine kleine Prise Todesangst ’gekostet’ hat, würde sich niemals erdreisten, so etwas wie ’nicht genügend gewehrt’ auch nur zu denken, geschweige denn auszusprechen. Solche fatalen Aussagen zeugen einfach nur von Lebensferne und  von dogmatischer Unbarmherzigkeit.

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