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Seite erstellt am 28.3.24 um 16:56 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Renate
Datum: Mittwoch, den 24. November 2004, um 13:57 Uhr
Betrifft: Papst und Unfehlbarkeit

> Damit erhebt sich der Papst ja selbst zum Gott, da er durch sein Unfehlbarkeitsdogma verknüpft mit der Aussage nicht mit Gott zu kommunizieren, die Wahrheit aus sich selbst heraus gepachtet zu haben.

Der Papst sieht sich als Stellvertreter Christi auf Erden und hat seine Unfehlbarkeit von Christus über Petrus als Gabe erhalten. Diese Unfehlbarkeit bezieht sich auch nur auf bestimmte Umstände. Daraus kann man nun wirklich nicht ableiten, dass der Papst sich als Gott sieht.

Hier noch einige Auszüge dazu:

Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (= ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.

Quelle

Alle übrigen Äußerungen des Papstes, der Bischöfe und des restlichen Klerus einschließlich der Enzykliken und somit das ordentliche Lehramt der katholischen Kirche sind durchaus fehlbar.

Nach katholischer Lehre ist der Papst als Stellvertreter Christi auf Erden unfehlbar. Die Unfehlbarkeit des Papstes bezieht sich aber nur auf Glaubens- und Sittenfragen und wurde vom 1. Vatikanischen Konzil 1870 unter Papst Pius IX. als (unfehlbarer) Glaubenssatz verkündet.

Nur wenn in aller Form ("Ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es dürfen jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Hl. Schrift und zur apostolischen Tradition stehen, die in der ganzen katholischen Kirche geglaubt und von der Mehrheit der Bischöfe akzeptiert werden. Die Rolle der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also lediglich, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirche das "letzte Wort" hat. Willkürliche Erfindungen sind ausgeschlossen.

Quelle

Der offizielle Titel des Papstes lautet: "Bischof von Rom, Statthalter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten Petrus, das Oberhaupt der weltumspannenden (griechisch: "kath - olischen") Kirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom und Souverän des Staates "Vatikanstadt", er trägt auch die Titel "Heiliger Vater", "Servus Servorum" - "Diener der Diener", "Summus Pontifex" - "Oberster Brückenbauer" und "Pontifex maximus" - "größter Brückenbauer". Seit dem 11. Jahrhundert nimmt der Amtsinhaber einen
Papst-Namen an.

Auf die Lehre bezogen zeigt sich die Sonderrolle in der "Unfehlbarkeit" des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen, die 1870 vom 1. Vatikanischen Konzil definiert wurde:. Wenn er in aller Form ("ex cathedra") eine in der Gesamtkirche (!) überlieferte und geglaubte und von der großen Mehrheit der Bischöfe bestätigte Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt, dann gilt dies als verbindliche und irrtumsfreie Lehre, die nur noch offen bleibt für erklärende, weiterführende und vertiefende Interpretationen.

Quelle

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