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der Beitrag:
Verfasser: SvenB
Datum: Freitag, den 9. Juli 2004, um 22:44 Uhr
Betrifft: Rechtsprechung in der HLT-Kirche

Also, mir ist schleierhaft, wie hier die  Begriffe der Gerichtsbarkeit eines Rechtsstaats benutzt werden. Jedes Mitglied weiß oder vermutet, dass die Regeln für ein Kirchengericht nichts mit den Gesetzen regulärer demokratischer Justiz gemein hat. Beim Kirchengericht wird zwar ein gewisser Rahmen vorgegeben, allerdings ist ein wichtiges Fakt, dass Inspiration eine Rolle spielt. Sprich im Gebet wird das Urteil gefunden. Das ist alles andere als objektiv und den Fakten entsprechend. Auch gibt es keine gesetzlichen Ansprüche auf Revision oder Verteidigung.

Also, entweder man glaubt an den diesen Unsinn und lässt es über sich ergehen, oder man geht erst gar nicht hin, denn so vermiest man den Ratsmitgliedern wenigstens ihre Sensationslust.

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