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Seite erstellt am 28.3.24 um 13:17 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Freitag, den 9. Juli 2004, um 12:15 Uhr
Betrifft: Symptomatisch ... für ein totalitäres System

und die Aussage ist symptomatisch für einen Anhänger eines solchen Systems.

> Ein Job-Handbuch ist nun mal für diejenigen, die den Job ausüben. Für wen denn sonst??? Vielleicht für Paranoiker, die nach Indizien für ihre Verschwörungstheorien suchen?

Wir sprechen hier ganz konkret über die Regelungen zur Disziplinierung von Mitgliedern. Also die Strafprozessordnung der HLT-Kirche. Darüber hinaus aber auch das Strafgesetzbuch der HLT-Kirche.

Stellen wir uns vor, wir würden Gustl in ein Land stecken, in dem das einfache Volk weder das StGB noch die StPO kennen noch einsehen darf. Gustl hält das für absolut legitim, denn das "Job-Handbuch ist nun mal für diejenigen, die den Job ausüben", also für die Richter, "für wen denn sonst???" Ein nicht-bewusstseinskontrollierter Mensch würde einen solchen Staat für einen extrem totalitären Staat halten. Er wüsste, dass nicht einmal die Kommunisten es so arg totalitär getrieben haben. Der bewusstseinskontrollierte Mensch hingegen würde das System verteidigen und in allen Kritikern sieht er nur "Paranoiker, die nach Indizien für ihre Verschwörungstheorien suchen".

> Das ganze nennt man Urheberrecht. ... So ist das nun mal im richtigen Leben. Urheberrechtsverletzer werden verklagt.

Das Urheberrecht ist dafür gedacht, die Rechte des Urhebers zu schützen, nicht dafür, dass ein Urheber die Menschenrechte der von ihm psychisch Abhängigen besser verletzten kann. Leider hat der demokratische Staat noch kein Mittel dagegen gefunden, dass die von ihm eigentlich garantieren Grundrechte nicht von totalitären Organisationen wie der HLT-Kirche oder Scientology mit Hilfe seiner eigenen Gesetze und Rechtsprechung außer Kraft gesetzt werden. Denn solche totalitären Organisationen nutzen das Urheberrecht zur Geheimhaltung ihrer totalitären Anweisungen. So hat die HLT-Kirche auch die Tanners verklagt, die nur das Kapitel 10 "Disziplinarmaßnahmen" auf ihrer Webseite hatten, also etwas, was nun wirklich jedes Mitglied angeht, eben weil es StGB und StPO der HLTs ist.

> Ich meinte, dass Dein Ausschluß Dir eigentlich ganz gut zupaß kam, weil es Deine Argumentation gegen die bösen Mormonen bestärkt hat.

Das kannst du als Fanatiker ja nicht verstehen, aber für mich hat sich die Erkenntnis, dass die Mormonen eine totalitäre Sekte (und somit "böse") sind erst durch eben diese Vorgänge erschlossen, und deshalb versuchst du Ursache und Ergebnis zu verkehren.

> Wenn nämlich Dein Bericht den Tatsachen entspricht, dann sind nach meinem Kenntnisstand so viele Verfahrensfehler gemacht worden, dass man das Urteil locker zu Fall bringen könnte.
> Willst Du aber nach eigenen Angaben nicht, weil es Dir besser ins Konzept passt, mit Deinem Rauswurf hausieren zu gehen.

Hehe, das müsste man tatsächlich mal probieren.;-) Jahre später kommt mir zur Kenntnis, dass "so viele Verfahrensfehler gemacht worden, dass man das Urteil locker zu Fall bringen könnte" und deshalb lege ich jetzt erst Widerspruch dagegen ein.

Aber was würde denn passieren, selbst wenn der Widerspruch jemals in SLC bearbeitet werden würde? Er würde zurück verwiesen werden. Hier ist zwar inzwischen ein anderer Pfahlpräsident im Amt als der, der mich damals während der Anhörung angeschrieen hat, aber wenn man weiß, dass auch der mit dem Segen auc SLC lieber seine Kritiker als sich selbst für seine eigenen Verfehlungen ausschließt, dann kann man sich ja in etwa ausmalen, was da rauskommen würde.

Und wie gesagt, wozu das Alles? Nur um anschließend die ganze Tippeltappeltour noch mal zu machen um auszutreten?

> Wenn ich mich an das Besäufnis an unserem Polterabend erinnere, wird mir heute noch schlecht.

Die Maßlosen haben schon immer eine straffe Hand gebraucht.

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