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Verfasser: Martin007
Datum: Samstag, den 26. Juni 2004, um 8:28 Uhr
Betrifft: Begründung

Es kam nur auf die Begründung des Edmunds-Tucker Gesetzes an und nicht auf die Hoheitsrexchte der Zentralregierung oder der einzelnen Staaten.
Der Staat - in diesem Fall die Zentralregierung- hat sich zuständig erklärt die Form der Ehe zu bestimmen und hat somit in die Persönlichkeitsrechte von Menschen eingegriffen. Dieser Eingriff geht ebenso weit wie der von Euch lamentierten Eingriff,den die Kirche Ihren Mitgliedern antut.

Wer polygames Gedankengut unterstützt, der wird enteignet, auch wenn er selbst monogam leben sollte.
Wie in den Palestinensergebieten, falls einer in deiner Straße möglicherweise ein Mitglied der terroristische Hamas, islamischer Djihad,... ist, verlierst du Haus und Hof und lebst in einer Mondlandschaft.

Diese Kollektivschuld haben also nicht nur die Deutschen zwischen 1933 und 1945 betrieben, den auch die Amerikaner haben Japaner nach Pearl Harbour und Deutschstämmige nach Ausbruch des ersten und zweiten Weltkrieges enteignet und eingepfercht. Diese Methode hat auch Stalin mit den Wolgadeutschen nach dem Angriff auf die Sowietunion 1941 gemacht.

Es ging also "nur" um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und deren militante Durchsetzung durch Kollektivschuld. In diesem Fall ist es ganz egal, ob der Verursacher die Zentralregierung oder eine sich für unabhängig haltende Länderregierung, die dann somit zur Zentralregierung wird, weil sie keine Macht über sich duldet, ist.

Und dann hat Romney Recht. Die Einführung der Homoehe wegen Persönlichkeitsentfaltung zeigt, daß das Edmunds Tucker Gesetz menschenrechtswidrig war und daher die Verfolgung und Diskriminierung der Kirchenpolitik vor 1890 u.U. entschädigungsfähig ist.

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