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Beitrag 2 von 49 Beiträgen.
Seite erstellt am 25.4.24 um 7:50 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: SvenB
Datum: Sonntag, den 6. Juni 2004, um 16:12 Uhr
Betrifft: Ja, das stimmt

Aber sobald auch nur eine Zulassung zur Körperschaft des öffentlichen Rechts in einem Bundesland besteht, sind die Rechte und Pflichten auf andere Bundesländer übertragbar. Eine offizielle Anerkennung der Kirche bundesweit existiert allerdings nicht. Die gibt´s aber z. B. in Österreich und in Italien.

Grüße,
Sven.

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