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Seite erstellt am 20.4.24 um 3:49 Uhr |
Verfasser: Gunar Datum: Mittwoch, den 18. Februar 2004, um 18:36 Uhr Betrifft: bei gleichberechtigten Vertragspartnern
Die Grenze verläuft da, wo beide Vertragsparteien 1. natürliche Personen und 2. mündig sind. Das trifft auf Tiere genauso wenig wie auf Kinder zu. Deshalb kannst du weder die einen noch die anderen heiraten oder andere Verträge mit ihnen abschlieÃen.