Beitrag 10 von 27 Beiträgen. |
Seite erstellt am 19.4.24 um 4:29 Uhr |
Verfasser: Renate Datum: Montag, den 16. Februar 2004, um 16:55 Uhr Betrifft: Religionsstörung
So ein Vorgehen würde in Ãsterreich unter den Begriff der Religionsstörung fallen und ist daher ungesetzlich. Dies gilt übrigens auch für staatlich nicht anerkannte Glaubensgemeinschaften. Ich denke, dass es in Deutschland nicht anders ist, denn immerhin verstöÃt man damit auch gegen den Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. So gesehen kannst du noch froh sein, dass sie dich nur hinausgeworfen und nicht angezeigt haben. Ich finde so eine Vorgehensweise jedenfalls alles andere als bewundernswert, eher respektlos und fanatisch.