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Beitrag 4 von 13
zum Thema Körperschaften des öffentliches Rechtes
Seite erstellt am 18.4.24 um 22:44 Uhr
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Verfasser: Gunar
Datum: Donnerstag, den 12. Oktober 2000, um 8:15 Uhr
Betrifft: Theokratisch und demokratisch in einem?

Zum ersten muß ich Dir recht darin geben, daß eine freiheitlich-demokratische Grundordnung nichts mit einer theokratisch-patriarchalischen zu tun hat, weil diese nämlich völlig gegensätzlich sind. Das ist eigentlich der Punkt, den ich an erster Stelle verdeutlichen wollte. Was mir nicht klar ist, wieso sollte eine im Innenverhältnis patriarchalisch geführte und theokratisch ausgerichtete Organisation im Außenverhältnis plötzlich eine Demokratie unterstützen? Das ist entweder  Opportunismus oder Selbstverleugnung, ja geradezu Nihilismus. Es ist hinlänglich bekannt, daß die HLT als oberstes Ziel eine theokratische Weltherrschaft anstrebt. Wie könnte es da sein, daß eine demokratische Ordnung rückhaltlos unterstützt wird?

Deine Parallele zu Zwangsmitgliedschaften in Handwerkskammern kann ich nicht ganz nachvollziehen. Derartige Regelungen hängen mit der für die Bundesrepublik definierten sozialen Marktwirtschaft zusammen, die jedoch nicht zwangsweise verbunden ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, d.h. im Gegensatz zur Grundordnung kann die ökonomische Orientierung neu definiert werden und damit zusammenhängend auch die Mitgliedschaft in Körperschaften wie der Handwerkskammer. Für die Mitglieder ist das Innenverhältnis ein rein ökonomisches und das Außenverhältnis ist ex-post ein staatstragendes, und unterscheidet sich somit fundamental von dem ggü. religiösen Organisationen.

Zum zweiten habe ich den Punkt schon längst gebracht: die Körperschaftsgesetze stammen noch aus der Weimarer Republik und brauchen ein wenig Auffrischung – hoffentlich eine demokratisch verpflichtete.

Weiterhin solltest Du mir nicht Worte in den Mund legen, die ich nicht gesagt habe. Es ist klar, daß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts selbst für die Publizierung ihrer Verfassung zuständig ist, das bedeutet zumindest, ihre Zugänglichkeit zu sichern. Die HLT aber verheimlicht ihre Verfassung ggü. allen interessierten Parteien, soweit die keine staatliche Hoheit ggü. der HLT geltend machen können, und das ist ein klarer Verstoß gegen die Körperschaftspflichten, die nun mal mit den Körperschaftsrechten einhergehen.

Es ist eben nicht bedeutungslos, daß u.a. mir trotz persönlicher Vorstelligkeit bei einem Alleinvertretungsberechtigten (!) der HLT-Gemeinschaft in Deutschland die Einsichtnahme in die Verfassung verwehrt wurde, und mir auch kein normales HLT-Mitglied bekannt ist, dem jemals ein solcher Einblick gewährt wurde.

Das Ansehen und Abnicken der Verfassung durch die die Aufsichtspflicht ausübende staatliche Stelle ist eben die eine Sache, tatsächliche Kontrolle über die Erfüllung ihrer Pflichten auszuüben ist eine andere. Wie wissen ja alle, wie Behörden arbeiten, und die HLT-Verwaltung nutzt dies auf schamlose und opportunistische Weise aus. Das Grundgesetz ist ja geduldig. Und das hat weder etwas mit Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit oder Tugend zu tun, die HLT spuckt auf diese Werte, spuckt auf ihren eigenen 13. Glaubensartikel und ist deshalb auch im Innenverhältnis völlig unglaubwürdig.

Gunar

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