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Seite erstellt am 29.3.24 um 11:58 Uhr
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Verfasser: Gunar
Datum: Mittwoch, den 8. Oktober 2003, um 16:00 Uhr
Betrifft: Mündigkeit und Zustimmung

Tatsächlich ist es so, dass die Religionsmündigkeit in Deutschland ab 14 gesetzlich verankert ist, ab 12 braucht man einen elterlichen Religionswechsel nicht mehr mit machen.

Tatsächlich ist es aber auch so, dass die HLT-Missionare und -Führer sich einen Dreck um die Handbuch-Anweisung der elterlichen Zustimmung scheren. Da werden Elternteile gezielt gegen einander ausgespielt und die psychisch bereits von der Sekte abhängigen Kinder werden so lange auf die bösen, bösen Eltern gehetzt, bis diese klein beigeben. Die Realität sieht eben immer anders aus.

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