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der Beitrag:
Verfasser: Elvira
Datum: Dienstag, den 16. September 2003, um 9:09 Uhr
Betrifft: Jetzt darf Morinda offiziell absahnen

Entscheidung der Kommission
vom 5. Juni 2003
zur Genehmigung des Inverkehrbringens von "Noni-Saft" (Saft aus der Frucht der Spezies Morinda citrifolia L.) als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1789)
(Nur der englische Text ist verbindlich)
(2003/426/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten(1), insbesondere auf Artikel 7,
gestützt auf den Antrag auf Inverkehrbringen von "Noni-Saft" (Saft aus der Frucht der Spezies Morinda citrifolia L.) als neuartiges Lebensmittel, den Morinda Inc. am 25. April 2000 bei den zuständigen belgischen Behörden gestellt hat,
gestützt auf den ersten Bewertungsbericht der zuständigen belgischen Behörden,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In ihrem ersten Bewertungsbericht ist die für die Bewertung von Lebensmitteln zuständige belgische Behörde zu der Schlussfolgerung gelangt, dass eine zusätzliche Bewertung erforderlich sei.
(2) Den ersten Bewertungsbericht hat die Kommission am 18. September 2001 an alle Mitgliedstaaten weitergeleitet.
(3) Der Wissenschaftliche Ausschuss "Lebensmittel" ist am 4. Dezember 2001 um eine zusätzliche Bewertung ersucht worden. In seiner Stellungnahme vom 4. Dezember 2002 ist der Ausschuss zu der Auffassung gelangt, dass Tahitian Noni®-Saft in den beobachteten Verzehrsmengen akzeptabel ist. Ferner hat der Ausschuss darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Angaben und verfügbaren Informationen keinerlei Beweis für besondere gesundheitsfördernde Wirkungen von, "Noni-Saft" liefern, die über die von anderen Fruchtsäften hinausgehen.
(4) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit -
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1
"Noni-Saft" (Saft aus der Frucht der Spezies Morinda citrifolia L.) darf in der Gemeinschaft als neuartige Lebensmittelzutat zur Verwendung in pasteurisierten Fruchtsaftgetränken in Verkehr gebracht werden.

Artikel 2
Auf dem Etikett des Erzeugnisses selbst oder im Zutatenverzeichnis der Fruchtsaftgetränke, die das Erzeugnis enthalten, muss gemäß der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2) die Bezeichnung "Noni-Saft" oder "Morinda citrifolia-Saft" erscheinen.

Artikel 3
Diese Entscheidung ist an Morinda Inc., 333 W. River Park Drive, Provo, UT 84604, USA, gerichtet.

Brüssel, den 5. Juni 2003

Für die Kommission
David Byrne
Mitglied der Kommission

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=32003D0426&model=guichett

Nach dieser Entscheidung hoffe ich nun, dass Noni- Saft konsumiert werden kann, ohne dass man gesundheitliche Bedenken haben muss. Die vielen gesundheitsfördernden Wirkungen die er haben soll, hielt ich immer für einen Placeboeffekt, denn die einzige Inhaltstoffanalyse die Morinda Inc. veröffentlichte, deutete in nichts darauf hin, dass eine außergewöhnliche Wirkung zu erwarten sei. Aber ich hatte enorme Bedenken hinsichtlich eventueller toxischer Bestandteile, in einem Naturprodukt, das nicht mal von den Einheimischen in der Südsee regelmäßig oder überhaupt konsumiert wird.Dahin gehend ist das EU Urteil eine Beruhigung.
Leider hat sich die EU nicht darauf eingelassen, eine Stellungnahme bezüglich des sagenumwobenen Inhaltstoffes Xeronin/ Proxeronin abzugeben. Wahrscheinlich haben auch sie diesen Inhaltstoff nicht entdecken können.
Immerhin hat die EU festgestellt,  dass die vorgelegten Angaben und verfügbaren Informationen keinerlei Beweis für besondere gesundheitsfördernde Wirkungen von, "Noni-Saft" liefern, die über die von anderen Fruchtsäften hinausgehen.
Aber das wird Morinda Inc. nicht erschüttern und sie können nun mit Erlaubnis der EU Leute hinters Licht führen, in ihren eigenen Reihen kräftig absahnen und weiterhin mit den Zeugnissen von Konsumenten werben.
Außerdem kommt es ihnen jetzt zu Gute, dass  im Vergleich zu anderen Noni- Saft Anbietern bereits ein weites Händlernetz existiert, da sie dies schon aufgebaut haben, als es für Noni- Saft noch keine Zulassung gab.  Das gibt ihnen einen gewaltigen Vorsprung im Kampf um die Marktanteile von Noni- Produkten. Und wenn die Manager bei Morinda Inc. ihren vollen Zehnten bezahlen, bedeutet das für die HLT- Organisation ein nettes Sümmchen.

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