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Seite erstellt am 16.4.24 um 13:37 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: lucky
Datum: Freitag, den 18. Juli 2003, um 14:29 Uhr
Betrifft: Kein typisch mormonisches Problem

das was du hier bemängelst, kann man wohl auch auf andere Kirchen übertragen. Der Sünder muss erst einmal Reue zeigen und Buße tun, bevor er in den Schoß der Kirche zurückkehren darf (siehe u.a. Bericht).

Aber welchen Anlass gibt es eigentlich zur Rückkehr, wenn man mit den Lehren der Kirche nicht einverstanden ist und sich auch nicht daran halten möchte?

http://www.n-tv.de/3173208.html

Verbotenes Abendmahl
Bischof bleibt hart

Der Trierer Bischof Reinhard Marx hat die Beschwerde des Saarbrücker Priesters Gotthold Hasenhüttl (69) gegen dessen vorläufige Amtsenthebung abgelehnt. Marx habe die Einwände Hasenhüttls geprüft und abgewiesen, teilte die Diözese Trier am Freitag mit. Hasenhüttl kündigte nach dieser Entscheidung auf dpa-Anfrage an, nun Beschwerde beim Heiligen Stuhl in Rom einzulegen.
Damit hätte seine Suspension vom Priesterdienst aufschiebende Wirkung, wie das Bistum bestätigte. Hasenhüttl war am Donnerstag suspendiert worden, nachdem er bei einem Gottesdienst am Rande des ersten Ökumenischen Kirchentags in Berlin Ende Mai auch an Protestanten die Kommunion ausgeteilt hatte. Dies ist nach katholischem Kirchenrecht verboten und nur in Notlagen erlaubt. Reue und eine Verpflichtung, sich künftig - wie von Marx gefordert - an Ordnung und Gehorsam zu halten, lehnte Hasenhüttl ab.

Scharfe Vorwürfe des Bischofs

Marx betonte nach der Suspension Hasenhüttls, als Bischof habe er die "besondere Pflicht, für die Einheit der katholischen Kirche einzustehen und Sorge zu tragen". Der Saarbrücker Priester habe die kirchliche Ordnung demonstrativ verletzt und die Gemeinschaft mit dem Papst und den Bischöfen aufgegeben, sagte Marx. Die Kirche sei "kein Willkürsystem, in dem jeder nach seiner persönlichen Überzeugung Regeln aufstellen" könne.
Marx stellte klar, dass auch die Kirche als Gemeinschaft das Recht auf eigene Regeln habe. "Auch ein Beamter kann seinen Dienst nicht weiterführen, wenn er die Gesetze außer Kraft setzt", betonte er. "Alle Welt hat das Verbot der gemeinsamen Kommunion des Papstes verstanden, nur Herr Hasenhüttl nicht", kritisierte Marx.

„Vergebung“ möglich

Die Strafe ist nicht endgültig. Sobald der Priester öffentlich Reue erklärt, wird er von der Suspension befreit. Finanzielle Einbußen muss Hasenhüttl wegen der Sanktionen nicht befürchten. Als Professor im Ruhestand ist er abgesichert.
Der 69-Jährige ist der zweite Geistliche, der nach dem Berliner Kirchentag wegen der Gottesdienstgemeinschaft abgestraft wird. Kurz nach der ökumenischen Großveranstaltung wurde bereits der Pfarrer Bernhard Kroll aus der Diözese Eichstätt suspendiert.

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