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der Beitrag:
Verfasser: ---007---Abc
Datum: Mittwoch, den 16. Juli 2003, um 1:38 Uhr
Betrifft: Detailspuzzle und Wahrheitsbild

Lieber Gunar,

leider komme ich erst jetzt wieder dazu mich zu melden – vor dem Urlaub ist immer so viel zu tun.

Danke für die Details. Die Zielrichtung Deiner Hauptargumentation liegt in Deiner Aussage:

„Habe ich irgendwo von einer moralischen Berechtigung gesprochen? Ich behaupte knallhart, das deutsche Recht in seiner juristischsten Form spricht für mich. Alles andere ist vor Gericht nicht relevant.“

Und insofern wirst Du vielleicht aus Sicht des Markenrechts sogar gute oder bessere Argumente haben, da die LDS-Kirche sicherlich früher keine stringente und markenrechtkonforme Verwendung der im Umlauf befindlichen Namen und Begriffe im Hinblick auf die jetzige Auseinandersetzung um eine „fremdbesetzte“ Domain www.mormonen.de vorgenommen und daher aus Deiner Sicht Schwierigkeiten hat, Ihren Anspruch im Sinne des Markenrechts zu beweisen. Da ich letztlich keine juristische Fachkenntnis habe, kann ich für Dich nur hoffen, dass die Rechtslage so eindeutig ist, dass es auch jeder Richter (ggf. einer höheren Instanz) erkennen kann. Wenn nicht, dann gibt es außer der Annahme einer „Siegerjustiz“ für den außenstehenden Laien ja auch andere Ursachen, warum Du kein Recht bekommen solltest, nämlich auch die, dass es vielleicht noch andere Rechtgrundsätze gibt, die zu befolgen waren.

So gesehen, ist das US-Gerichtsurteil von 1880, dass über den Rechtsanspruch auf den Kirtland-Tempel indirekt die RLDS-Kirche als Rechtsnachfolger ansieht, natürlich ein juristischer Fakt (wobei ich Dich um eine Linkangabe zum Quellenstudium bitten möchte), den man dann genauso „knallhart“ hinnehmen muss, wie ein deutsches Gerichtsurteil z. B. im Jahre 2003. Wenn man an die Jahreszahl und die politische Situation von 1880 denkt (die Utah-Mormonen des Utah-Territoriums - noch kein Bundestaat- wegen Polygamie in schwerem Clinch mit der US-Regierung), so könnte ich mir gut vorstellen, dass man bei genauer Betrachtung der Umstände vielleicht zu dem Schluß kommen könnte, dass gar kein anderes Urteil herauskommen konnte, weil dieses gewissermaßen politisch opportun war („Siegerjustiz“).

Wer nach den Regeln des Rechtsstaates unterliegt (was eben nicht immer Wahrheit oder Gerechtigkeit bedeutet, sondern manchmal auch nur Durchsetzungn von Mainstream- oder Macht-Interessenlagen ist), die er als Spielregeln akzeptiert, muss dies (unter Ausnutzung aller Regelwerke) hinnehmen und sollte dann aber nicht die Keule der moralischen Entrüstung über die Ungerechtigkeit von rechtsstaatlichen Urteilen schwingen, wie es Dein Special nicht ganz verbergen kann..

Meine Argumentation zielte doch mehr auf die moralische Argumentation (im Sinne einer Gerechtigkeit, die nicht unbedingt identisch ist mit der Rechtsstaatlichkeit) ab, nämlich dass es „moralisch verwerflich“ wäre, unabhängig davon, ob es sich um Namen oder Sachbegriffe handelt, Außenstehenden eine Urheberschaft oder Quelle mit der Verwendung eines Wortes vorzuspiegeln, deren Lauf bzw. Interessenlage eine andere ist, d. h. nicht mit der eigentlichen Zielsetzung authentisch ist. Leider hast Du Dich mit diesen Teilen meiner Aussagen, die ich ja mit „blumigen Beispielen“ versucht hatte zu illustrieren, gar nicht auseinandergesetzt. Doch muss doch Moral oder Ethik auch Dein Anliegen sein, denn das war oder ist doch auch der Antrieb für das Entstehen und Betreiben der Webseite, oder? Und damit kommen wir sehr schnell zu der schwierigen Frage, was ist gerecht oder ethisch/moralisch vertretbar und wer kann das bewerten. Wenn Du Dich mal von den Puzzle-Teilchen Deiner zusammengetragen Argumentationskette für den Gerichtsprozess löst (denn auch 1000 für sich echte und korrekte Puzzleteile ergeben nicht automatisch, falls nämlich falsch zusammengefügt, das wahre/gerechte Bild) und Dich vorurteilsfrei mit der moralischen/ethischen Seite der Sachlage beschäftigst, so ist zumindest für mich eben nicht eindeutig, dass Deine Domainansprüche gerecht sind. Wenn es aber gar keine Moral oder Ethik gäbe, dann gilt das Recht des stärkeren, getreu dem Motto „wer zuerst kommt, malt zuerst.“ Aber dann wäre eine pseudo-ethische Rückeroberung per Gericht wertfrei, denn wer sich durchsetzt, hat eben Recht behalten (siehe Alma 30:17).

Für mich wäre die Webseite glaubwürdiger, wenn Sie – bei gleichem Inhalt - ein authentisches Eingangsschild hätte, wie z. B. „Ex-Mormonen“. Die ist nun leider besetzt. Hättest Du eigentlich ein finanzielles Problem, wenn Du umsatteln müsstest ? Wird Deine Domain gesponsert oder durch Spenden aufrechterhalten oder ist alle Arbeit ehrenamtlich ?. Wie sieht es eigentlich mit Vergleichsverhandlungen aus ? Du könntest Dir unter Beibehaltung der Inhalte unter anderer Domain, doch diesen Umstieg von den Mormonen finanzieren lassen.

Übrigens stehen in den mir vorliegenden Büchern Mormon die Copyrights für die deutsche Übersetzung der LDS-Kirche in Frankfurt und generell für die LDS-Kirche in Salt Lake City drin. Haben also beide Kirchen - RLDS und LDS - ein Copyright und zwar für das englische „Original“ und auch die deutsche Übersetzung ??

Gruß Frank

P. S: Komme erst im August wieder aus dem Urlaub !

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