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Seite erstellt am 28.3.24 um 10:51 Uhr |
Verfasser: Gunar Datum: Donnerstag, den 10. Juli 2003, um 17:45 Uhr Betrifft: Die Details sprechen gegen deine Ausführungen
Du hast ein paar interessante Fragen aufgeworfen, auf die ich deshalb auch eingehen will. Es versteht sich von selbst, dass ich deine Ansicht in letzter Konsequenz nicht teile, sonst hätte ich beim ersten Anwaltsschreiben ja gleich klein beigeben können. Der grundlegende Unterschied ist der, dass ich dem Begriff Mormonen die juristische Namensfunktion abspreche, zumindest zum einzig für diesen Rechtsstreit relevanten Zeitpunkt der Domainregistrierung, also zum 27.6.1997. Aber nun im Einzelnen:
> Für die Anfänge dieser Religion ... bis zum Schisma nach dem Tod des Propheten Joseph Smith, ist doch klar erkennbar, dass der Name Mormone nicht nur als ânicknameâ, sondern auch als eindeutige Bezeichnung (Marke) für die Glaubenslehren, das Sozialgebilde der Anhänger und die Kultur gelten kann.
Obwohl auch ich das als recht unkompliziert empfinde, gibt es hierbei ein paar juristische Ungenauigkeiten, die abgeklärt werden müssen. So handelte es sich nicht um einen Spitznamen im juristischen Sinne eines Künstlernamens. Viel mehr war dies ein Schimpfname, den Andere den Anhängern Smiths wegen seiner neuen heiligen Schrift verpasst haben. Wir stellen also fest, dass die Fremdbezeichnung bereits vor dem groÃen Schisma existiert hat.
Damit ein Künstler- oder Spitzname in Deutschland einen rechtlichen Schutz genieÃen kann, muss dieser nicht nur akzeptiert worden sein, sondern auch wie ein Name geführt worden sein. Das setzt voraus, dass der Begriff überhaupt unterscheidungsfähig usw. ist, also Namensfunktion erfüllen kann, weil es ja sonst kein Name sein kann. Das ist hier aber der Fall, da der Begriff Mormonen nichts darüber aussagt, ob es sich z. B. um HLT- oder RLDS-Mormonen handelt. Wenn du dich in den Prozessunterlagen umsiehst, dann findest du ein Schreiben der Abteilung Ãffentlichkeitsarbeit der HLT-Kirche, das noch nach der Domainregistrierung durch mich verfasst wurde, in dem sie selbst darauf hinweist, dass der Begriff Mormonen allein nicht klar macht, um welche mormonische Gruppe es sich handelt. Mit anderen Worten, die HLT-Kirche hat offiziell die Namensfunktion des Begriffs Mormonen noch 1998 bestritten. Was also tut die HLT-Kirche, wenn sie jetzt das Gegenteil behauptet, indem sie sagt, dass zu genau diesem Zeitpunkt eine Verletzung ihres Namensrechts vorgelegen hat?
Eine in Deutschland gültige Marke bedarf einer Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Der Begriff Mormonen ist demnach in Deutschland markenrechtlich nicht geschützt. Eine eindeutige Bezeichnung war dies damals tatsächlich, nur heute ist die Bandbreite der Glaubensansichten im Mormonismus derart groÃ, dass sich die gemeinsamen Ansichten wohl nur im Glauben an das Buch Mormon und grundsätzlich an Joseph Smith wiederfinden lassen. Sozialgefüge und Kultur lassen sich heute nur noch für spezifische Mormonengruppen definieren, bestenfalls auf ein Stück gemeinsamer Geschichte kann man zurückgreifen.
> Nach der Gründung der reorganisierten Version der Kirche war die Namensabgrenzung ja durch die Hinzufügung âReorganisierteâ zunächst ausreichend und Namensnutzungsrechte für den Begriff âMormonenâ
Auch das ist wieder eine Fehlannahme von dir. Die Reorganisierten geben genauso wie die HLTs als Gründungsdatum den 6.4.1830 an. Weiterhin fügte die Reorganisierte diesen Zusatz erst 1872 an, bis dahin hieà sie wie 1838 beschlossen nur "Church of Jesus Christ of Latter Day Saints", während sich die HLT schon längst in "Church of Jesus Christ of Latter-day Saints" umbenannt hatte. Die spöttische Bezeichnung Mormonen wurde von beiden Gruppen vehement abgelehnt, somit ist es müÃig, dafür über Abgrenzung oder Rechte zu diskutieren, denn es gab einfach keine. Für die AuÃenstehenden reichte es hingegen völlig aus zu wissen, ob über HLT- oder Reorganisierte Mormonen gesprochen wurde, um die Aussagen richtig einzuordnen.
> Offenbar wurde doch zumindest das Copyright für das Buch Mormon geklärt, welches offensichtlich schon länger den âLatter-Day-Saintsâ gehört (wann und wie das zustande kam, weià ich leider nicht).
Auch das ist leider falsch. Die Rechte am Buch Mormon kann keine Mormonenkirche für sich allein beanspruchen. Ich kann dir sogar sagen, dass die Rechtsabteilung der HLT nach ihren Markenorgien von 2002 genötigt wurde, ein Gestattungsabkommen für das Buch Mormon zu unterzeichnen, um einer Markenklage gegen die ihre Marke "Das Buch Mormon" zu entgehen.
Worauf du dich vielleicht beziehst ist die Inspirierte Ãbersetzung der Bibel von Joseph Smith. Aber auch da hat nicht nicht die HLT das Publikationsrecht, sondern die RLDS.
Die ursprünglichen und die reorganisierten Mormonen nannten und nennen sich übrigens "Latter Day Saints", die HLT-Mormonen nennen sich "Latter-day Saints", deine "Latter-Day-Saints" gibt es überhaupt nicht.
> Insofern wäre interessant zu klären, wer die Rechtsnachfolge der von Joseph Smith geführten Kirche für sich beanspruchen kann. Die von Brigham Young geführte Kirche kann sich im kirchenrechtlichen Sinne wohl auf Lehre und Bündnisse 107:23-32 berufen, um dies zu belegen. Wie das im staatsrechtlichen Sinne mit den damals geltenden Gesetzen in den USA aussieht, wäre noch zu klären.
Auch hier muss ich dich leider enttäuschen. Die Rechtsnachfolge der ursprünglichen Mormonenkirche ist durch US-Gerichtsurteil von 1880 geklärt. Dabei ging es darum, wer den Kirtland-Tempel beanspruchen kann. Der Richter beschied dieses Recht der RLDS-Kirche, da sie die legitime Nachfolgerin der von Joseph Smith gegründeten "Church of Christ" sei. Dieser erste Mormonentempel gehört bekanntlich bis heute der RLDS-Kirche.
Die RLDS führt dazu z. B. in einer deutschsprachigen Broschüre aus: âDie Reorganisierte Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ist identisch mit der Kirche des Anbeginns im Jahre 1830 bis zum Tode Joseph Smiths im Jahre 1844. ... Sie ist der getreue Vertreter dessen, was die Welt von Beginn an mit dem Begriff "Mormonentum" zu benennen gedachte. ... Auszug einer Gerichtsentscheidung ... Zivilkammer in Lake County, Ohio ... 1880 ... â und zitiert dann fleiÃig aus dieser Urteilsbegründung.
> Wenn kirchen- und vielleicht auch staatsrechtlich die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage heute der legitimierte Nachfolger der anfängliche Kirche, die unter Joseph Smith geführt wurde
Was ja, wie du nun weiÃt, eben nicht die HLT-Kirche ist. Abgesehen davon ist dein Versuch müÃig, die Nachfolge für die Bezeichnung Mormonen instrumentalisieren zu wollen, denn auch die RLDS hat die Bezeichnung vehement abgelehnt. Und wo kein Schutzrecht entstanden ist, da kann auch keines zugewiesen werden.
> dann ist die Beanspruchung eines Namensnutzungsrechtes durch den Rechtsnachfolger zumindest moralisch verständlich.
Ich kann mich nicht erinnern, von der RLDS-Kirche verklagt worden zu sein. Mit Moral hat die HLT-Kirche eh nicht viel am Hut, auÃer es geht um die Kontrolle ihrer Mitglieder.
> Aber letztlich geht es nicht um die Frage des Rechts auf Namensnutzung, sondern um das Recht auf Schutz vor NamensmiÃbrauch
Richtig erkannt, ferner auch um Namensbestreitung, wenn man der Klageschrift Glauben schenken will. Dafür aber müsste es sich noch immer um einen Namen handeln, wofür die juristischen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung nicht erfüllt sind.
> eine Internetseite www.juden.de ins Leben rufen
Du machst es mit der deutschen Geschichte zwar etwas zu komplex, aber insgesamt ist das ein recht passender Vergleich. Allerdings die wirklich interessante Frage hast du gar nicht gestellt. Denn es geht nicht darum, wer auf Unterlassung der Nutzung klagt, sondern darum, wer seine Finger selbst an die Domain bekommen möchte (was im oofensichtlich im Allgemeinen der Klagende ist). Während "Zentralrat der Juden" ein Organisationsname ist, ist "Juden" nur eine Sammelbezeichnung (ganz ähnlich wie "Mormonen"), es gibt aber keine Organisation, die Juden heiÃt. Erstens fehlt es also Allen an der Aktivlegitimierung zum Erheben der Unterlassungsklage. Zweitens unterliegen Sammelbezeichnungen wie Gattungsbegriffe einem Freihaltungsbedürfnis, d. h. niemand kann sie sich unter den Nagel reiÃen. Für das Internet gilt hierbei die veränderte Regel, dass Gattungsbegriffe segr wohl registriert werden würfen, weil sonst unter der jeweiligen Domain gar keine Informationen zu finden wären. Im Internet gilt aber die Regel: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Du siehst also, da Juden wie Eskimos, Protestanten oder Christen ein Sammelbegriff ist, fehlt die nötige Unterscheidungskraft, um eine Namensfunktion erfüllen zu können. So liegt der Fall bei Mormonen.
> Vielleicht ist es auch Deine biographische Nähe zu den Mormonen, die deinen Blick etwas verengen lässt
Wieso soll es etwas mit einer "biographischen Nähe" zu tun haben, dass sich mein Blick auf die realen Gegebenheiten verengt? Ich bin doch nicht derjenige, der in diesem Fall lügt. Es ist aber durchaus eine Idee, in die RLDS-Kirche einzutreten, vielleicht wirft man mir dann einen geweiteten Blick vor?
> nicht in anderen Gewässern fischen, zu denen Du ohne die falsche Flagge kein Zugang hast
Und wessen Gewässer wären das dann bitte? Ich glaube, bei dir schlägt der Futterneid in internationalen Gewässern durch.
> Ich bin kein Jurist
Das merkt man, aber das ist okay, denn das ist wohl keiner hier. Leider merkt man dir auch an, dass du sehr stark Partei für die HLT ergreifst und darüber hinaus nicht viel über den Mormonismus weiÃt. Aber gut, ich habe mich halt schon umfassend mit den Aspekten zu diesem Fall beschäftigt und stecke daher ziemlich tief in der Materie. Ich finde es auf jeden Fall in Ordnung, dass du hier überhaupt sachlich mitdiskutierst und freue mich daher auch schon auf eine Antwort.
> kann ich nicht erkennen, wieso Dir eine moralische Berechtigung auf das Eigentum an diesem Namen zustehen sollte
Habe ich irgendwo von einer moralischen Berechtigung gesprochen? Ich behaupte knallhart, das deutsche Recht in seiner juristischsten Form spricht für mich. Alles andere ist vor Gericht nicht relevant.