Das Exmo-Diskussionsforum

Beitrag 6 von 36 Beiträgen.
Seite erstellt am 25.4.24 um 13:03 Uhr
zur Nachrichtenliste
der Beitrag:
Verfasser: Renate
Datum: Freitag, den 27. Juni 2003, um 23:53 Uhr
Betrifft: Grundsatzurteil

>Übrigens gilt in der Justiz auch "Allgemein Gültiges", d. h. wenn der Großteil der Bevölkerung "Mormonen" mit "HLT" asoziiert, werden die Gerichte dies respektieren und ebenfalls eher gegen Gunar deuten.

Hier geht es aber um die Domain und das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, vom 17. Mai 2001, lautet, dass es rechtmäßig anerkannt ist, Gattungsbegriffe als Internet-Adresse zu verwenden.

Zitat: "Ein Verbraucher, der den Einsatz von Suchmaschinen als lästig empfinde und statt dessen direkt einen Gattungsbegriff als Internet-Adresse eingebe, sei sich im allgemeinen über die Nachteile dieser Suchmethode, insbesondere über die Zufälligkeit des gefundenen Ergebnisses, im klaren."

Allerdings wurde auch klargemacht, dass "die Zulässigkeit der Verwendung von
beschreibenden Begriffen als Domain-Namen auch Grenzen habe". Z.B. "dürfe die Verwendung von Gattungsbezeichnungen nicht irreführend sein".

Auf mormonen.de gemünzt: Kann man eine Irreführung bejahen, wäre dem Beklagten zum Beispiel aufzugeben, die Adresse nur zu benutzen, wenn auf der Homepage darauf hingewiesen wird, dass es noch andere "Träger des Gattungsbegriffs" gibt.

Was bei mormonen.de ja eindeutig nicht nur der Fall, sondern das Hauptanliegen, ist. Nämlich, darauf hinzuweisen, was sich alles hinter dem Gattungsbegriff "Mormonen" verbirgt.;-)

Quelle

zur Nachrichtenliste
auf diesen Beitrag antworten:

nicht möglich, da das maximale Themenalter erreicht wurde.

zur Nachrichtenliste
das Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge in diesem Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge außerhalb dieses Themengebietes: zur Nachrichtenliste
zurück
www.mormonentum.de