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Verfasser: Gunar
Datum: Montag, den 26. Mai 2003, um 20:03 Uhr
Betrifft: Recht auf Selbstbestimmung

Über das Recht auf Selbstbestimmung bei einem zum Tode Verurteilten zu diskutieren ist ohnehin völlig absurd. Der Staat hat dieser Person - wie überhaupt jedem Gefangenen - als Strafe genau dieses Recht für eine gewisse Zeit oder auf Dauer entzogen. Genau darin besteht ja die Gefängnisstrafe. Und der Staat ist der Einzige, der dieses Recht zwangsweise einschränken darf, und zwar zum Wohle des Volkes. Ansonsten sind die Grundrechte des Menschen unveräußerlich. Gleichwohl darf er nach eigenem Ermessen seine Arbeitskraft verkaufen und damit während der Arbeitszeit über sich bestimmen lassen. Damit sieht man aber auch, dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht zu den unveräußerlichen Grundrechten gehören kann, zumindest kurzzeitig und mit bestimmten Grenzen.

Jedenfalls besitzt man in Gefangenschaft keine Selbstbestimmung. Und auch bei der von dir propagierten Entscheidungsfreiheit ist diese im konkreten Fall auf zwei Möglichkeiten beschränkt. Was würde sonst dagegen sprechen, eine aufwändig in Szene gesetzte Kreuzigung für einen realistischen Oster-Spielfilm zu wählen? Ein Abgang, der noch Jahrzehnte später bewundert werden kann.

Die Wahl zwischen Giftspritze oder Erschießen kann hierbei also nicht das Thema sein. Bestenfalls könnte noch die Frage nach der humansten Todesart erörtert werden, wobei dies angesichts des Todes selbst auch bloß eine müßige Diskussion wäre.

Die hier interessante Frage lautet also: Warum gibt es in Utah - und ausschließlich in diesem US-Bundesstaat - die Hinrichtung durch Erschießen? Und genau da haken Kritiker ein und weisen auf die mormonische Lehre von der Blutsühne hin. Danach kann man für bestimmte Sünden nur mit dem Vergießen des eigenen Blutes sühnen. In Gefangenschaft liegt das aber auf Grund der nicht vorhandenen Selbstbestimmung nicht in der eigenen Hand, darüber zu entscheiden. In Utah aber wurde es in die Hand des Gefangenen gelegt. Die Wurzel dieser Regelung ist doch sicher überaus interessant.

Damit ist natürlich noch lange nicht gesagt, dass es sich bei den beiden zum Tode Verurteilten um Anhänger der mormonische Lehre von der Blutsühne handelt. Es kann genau so gut sein, dass sie nur die spektakulärste Art des Abgangs wählten, um Aufmerksamkeit und Fürsprache zu provozieren.

Und genau diese Aufmerksamkeit ist wohl der Hauptgrund dafür, dass die heutige HLT-Kirche diese Regelung am Liebsten abgeschafft sähe. Denn sie erinnert bis zum heutigen Tage an diese absurde mormonische Lehre von der Blutsühne, auch wenn sie den meisten heutigen HLT so fremd und unwirklich wie nur irgend etwas vorkommen wird, und viele von ihnen in gewohnter treugläubiger Art trotz Nichtwissens zum Leugnen dieser früheren Lehre bringen wird.

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