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der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Freitag, den 28. März 2003, um 17:25 Uhr
Betrifft: Positivliste – nur das gesegnete Öl fehlt

Ein Kommentar von Prof. Erland Erdmann zur Gesundheitsreform:

      ... Der Gesetzentwurf liegt vor. Darin steht, was zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung demnächst „verordnungsfähig“ ist. Die Liste besteht aus einem Hauptteil und drei Anhängen (Phytotherapie, Anthroposophie, Homöopathie). Alle verzeichneten Medikamente sind verordnungsfähig, da sie nach Auffassung des Ministeriums für eine „zweckmäßige, ausreichende und notwendige Behandlung“ geeignet sind. Im Gesetzestext heißt es zudem: „Nicht aufzunehmen sind Arzneimittel, die für geringfügige Gesundheitsstörungen bestimmt sind, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten oder deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilbar ist.“
      Da ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht langweilen will, werde ich nur einige wenige „Medikamente“ aus dem Anhang 3 als Beispiele nennen. Glauben Sie aber nicht, dass es sich um Einzelfälle handelt! Hoffentlich klingen der Gesundheitsministerin und ihren Beratern die Ohren, wenn sie hören: bufo rana (Kröte – bei feuchten Händen zu verordnen?), cor bovis (Rinderherz bei Herzschmerzen?), fel tauri oder fel piscis (Galle von Stier oder Fisch bei Gelbsucht?), glandula lacrimalis bovis (Tränendrüsen bei Patienten mit Depression oder für Patienten mit Sicca-Syndrom?), hirudo ex animale (Blutegelextrakte dürfen nicht fehlen!), ilium suis (ileum vom Schwein bei ileitis terminalis – Morbus Crohn?). So geht es weiter: nervus opticus suis bei Sehstörungen, ovarium bovis dextrum oder sinistrum bei Kinderlosigkeit, penis bovis bei erektiler Dysfunktion. Viagra steht nicht in dieser Liste – weil Stierhoden billiger und wirksamer sind?
      Vielleicht sollen wir unseren Patienten aus primär gesundheitsökonomischen Gründen konkurrenzlos billige „Medikamente“ verordnen: cinis (Asche), pix (Pech) und sulfur (Schwefel) bieten sich ebenso an wie formica (Ameise), cerevisia (Bier) oder lapis albus. Auch Onyx, Opal, Saphir, Rubin oder Granit sind zu finden, ebenso wie Knoblauch, Aflatoxin und Knollenblätterpilz. Da verlange ich aber vorsichtshalber zusätzlich nach der ebenfalls vorhandenen nux vomica (Brechnuss)!
      Diese „Medikamente“ sind also der rot-grünen Koalition die Finanzierung durch die Solidargemeinschaft wert. ... Wussten Sie schon, dass diese „Medikamente“ erst dann richtig wirksam werden, wenn sie beim Verdünnen (= Potenzieren!) jeweils zehnmal gegen den Erdmittelpunkt auf einen harten Gegenstand gestoßen werden?
      Aus meiner Sicht mag sich jeder Patient mit vormittelalterlicher Schamanenmedizin behandeln lassen, wenn er es denn wünscht – aber soll die Allgemeinheit diesen Humbug bezahlen? Ist diese „Positivliste“ als Schmidtscher Solidarbeitrag einer anbrechenden neuen Zeit zu sehen? Wozu gibt es denn Therapiestudien, evidence based medicine, good clinical practice, wenn Feuersalamander und Rinderkleinhirn, Tierkohle und Blütenstaub nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums verordnungsfähig sind? Selbst wenn diese Paramedizin spottbillig ist, ist es unärztlich, unsere Patienten für dumm zu verkaufen und ihnen anus bovis oder rectum suis zu verordnen. ...

Ganzer Artikel im Deutschen Ärzteblatt

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