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Verfasser: Elvira Datum: Donnerstag, den 13. März 2003, um 18:36 Uhr Betrifft: Schweiz: Urteile gegen Distributoren von Morinda bekannt gegeben
So langsam bekommt Morinda Gegenwind. Im Bezirksgericht Zürich wurden Distributoren von Morinda zu Geldstrafen verurteilt. Wegen VerstoÃes gegen das Lotteriegesetz,
>In der schriftlichen Begründung wird festgehalten, dass das von einer amerikanischen Firma initiierte, pyramidenförmige Vertriebssystem sämtliche Voraussetzungen erfüllt, um als verbotenes Schneeballsystem eingestuft zu werden. Somit liegt eine Ãbertretung des Lotteriegesetzes beziehungsweise der zugehörigen Verordnung vor, wo das Verbot derartiger Systeme festgehalten ist (Art. 43 Ziff. 1 Lotterieverordnung).
... nur in einem Fall wegen VerstoÃes gegen das schweizerische Lebensmittelgesetz.
>Der 49-jährige Hauptverantwortliche für das Schweizer Vertriebssystem, der das Geschäft mit dem Noni-Saft vorübergehend hauptberuflich betrieben hatte, wurde vom Einzelrichter mit 2000 Franken gebüsst. Als einziger der sechs Angeklagten wurde er auch der Ãbertretung des Lebensmittelgesetzes für schuldig befunden. Dies, weil er an der Verkaufspräsentation in Zürich die angeblich heilende Wirkung des Noni-Saftes auf die Wirkstoffe «Xeronin» und «Proxeronin» zurückführte - zwei fiktive Substanzen, die es gar nicht gibt. Das Statthalteramt des Bezirks Zürich hatte den Hauptangeklagten noch mit 10 000 Franken gebüsst. Zudem sah der Einzelrichter - im Gegensatz zur Vorinstanz - von der Einziehung seines Vermögensvorteils von 100 000 Franken ab.
Quelle: http://www.mlm-beobachter.de/news.htm
http://www.nzz.ch/2003/03/13/zh/page-article8QEJD.html
http://www.shn.ch/pages/artikel.cfm?id=80170