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Verfasser: Gunar
Datum: Montag, den 3. März 2003, um 1:47 Uhr
Betrifft: „Rechte ohne Pflichten gibt es nun einmal nicht“

Also ich würde mit voreiligen Schlussfolgerungen hier vorsichtig sein. Zum Einen ist das konkrete Verfahren noch nicht abgeschlossen, nach den Hinweisen des BGH muss das OLG Nürnberg den Fall schließlich noch einmal aufrollen und dann neu entscheiden. Da ist es keineswegs gesagt, dass die vom Kläger behaupteten Zusammenhänge tatsächlich als kausal festgestellt werden. Zum Anderen, hat denn der BGH hier irgend etwas Neues festgestellt? Öffentlich-rechtlich verfasste Institutionen müssen so sorgfältig wie Ämter arbeiten und unterliegen bei Pflichtverletzungen der Amtshaftung. Das ist ja nun wirklich nichts Neues, nur scheint es, dass dies insbesondere den öffentlich-rechtlich verfassten Religionsgemeinschaften mal wieder ins Gedächtnis gerufen werden musste.

Wir brauchen dafür gar nicht so weit in die Ferne zu schweifen, schließlich ist die HLT-Kirche ja auch eine solche öffentlich-rechtlich verfasste Religionsgemeinschaft, und die Frage stellt sich doch, inwieweit sie amtlich haftbar zu machen ist, wenn sie z. B. ihre Verfassung geheim hält oder wenn sie einen überführten Kinderschänder aus den Reihen ihrer hochrangigen Amtsträger nicht an die Staatsanwaltschaft weiter meldet, was ja nun einmal traurige Tatsachen sind. Tatsächlich befindet sich die HLT-Gemeinschaft in einer viel prikäreren Lage als die Großkirchen, denn die Zahl ihrer Beschäftigten ist anteilig sehr viel größer, da sie die Arbeit – amtliche Aufgaben – Laien überträgt.

Der Heidelberger Professor für Religionsgeschichte Besier, der ja nun auch nicht gerade als Sektenkritiker verschrieen ist, schrieb am Freitag in einem Artikel in der Welt: "Für die Amtskirchen dürfte das Urteil dennoch eine Zäsur darstellen: Entweder sie akzeptieren die mit ihrem Körperschaftsstatus verbundenen Pflichten und zeigen auf allen öffentlichen Feldern ein staatsähnliches, nämlich „amtliches“ Verhalten. Oder sie wählen die „freiere“ Rechtsform und verzichten auf ihren quasi staatskirchlichen Status. ... Aber Rechte ohne Pflichten – das gibt es in einem Rechtsstaat nun einmal nicht." Und das sei auch mal der Amtskirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, die sich nur zu gern auf ihre Rechte beruft, bei dieser Gelegenheit in Erinnerung gerufen. Denn "von den in unserer Gesellschaft hoch privilegierten Amtskirchen „wird ein angemessener Grad an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit verlangt“", wie Besier die Pressemitteilung des BGH zu zitieren beliebt.

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