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Beitrag 3 von 13
zum Thema Körperschaften des öffentliches Rechtes
Seite erstellt am 24.4.24 um 2:59 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: hendrik
Datum: Mittwoch, den 11. Oktober 2000, um 15:15 Uhr
Betrifft: freiheitlich demokratische Grundordnung

Du meinst also bei den Mormonen eine rückhaltlose Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu vermissen nur weil die innere Organisation theokratisch-patriarchalischen ausgestaltet ist? Dir ist doch wohl klar, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Die so schön genannte "rückhaltlose Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" ist auf die Beziehung der Körperschaft zum Staat, nicht auf die innere Organisation, bezogen. Wie sonst wäre die Zulässigkeit von Zwangsmitgliedschaft in Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB Handwerkskammern) zu erklären? Zweitens ist diese Voraussetzung auch erst von den Gerichten entwickelt worden und in diesem Winter wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden welchen Inhalt dieses Merkmal bekommen wird, wenn über den Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas entschieden wird.
Natürlich ist eine Körperschaft an Recht und Gesetz gebunden und so auch die Mormonen. Ein Gesetzesverstoss ist mir derzeit allerdings nicht bekannt. Nur weil Dir die Verfassung der HLT-Kirche in Frankfurt nicht bekannt ist, hat das noch gar nichts zu bedeuten. Du hast selber geschrieben, das die Publizitätsgrundsätze für Körperschaften des öffentlichen Rechts eben anders sind. Du kannst aber beruhigt sein, dass die Damen und Herren, die über solche Anträge auf Gewährung der Rechte zu entscheiden haben, sich die Verfassungen angucken, so wie es im Grundgesetz gefordert ist.

Norbert, wenn Du noch Fragen hast, komm doch einfach mal vorbei=)

Hendrik

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