Beitrag 16 von 49 Beiträgen. |
Seite erstellt am 10.12.23 um 20:58 Uhr |
Verfasser: Erwin Datum: Mittwoch, den 8. Oktober 2014, um 10:46 Uhr Betrifft: Vernichtung von Beweismaterial
> Die intensive Ãberprüfung des Rechners ergab, dass einer der Missionare äuÃerst widerliche Pornographie, Filme und Bilder und noch schlimmer, auch Kinderpornographie auf USB-Speicher anderer Missionare verteilt hatte...!
> Ich sperrte den Rechner und sorgte für die Reinigung von den üblen Hinterlassenschaften.> Der betreffende Missionar erhielt (lediglich) eine Ermahnung und wurde in eine andere Gemeinde versetzt ...!
> Danach wurde das offensichtliche Problem totgeschwiegen...!>
Zu 1) Der (behauptete) Straftatbestand ist eindeutig.
Zu 2) Du hättest somit aktiv Beweismaterial vernichtet und eine Strafvereitelung begangen. (Delikt strafbar mit bis zu fünf Jahren)
Zu 4) Und an diesem "Totschweigen" warst du beteiligt, da du die Polizei bzw. Kripo nicht informiert hast. Auch diesbezüglich käme eine strafrechtliche Würdigung in Betracht.