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Verfasser: Erwin
Datum: Donnerstag, den 18. September 2014, um 9:15 Uhr
Betrifft: Sterbehilfe und moralisch erpressbare Justiz

Natürlich ist Freiheit ein hohes Gut. Aber was hat das damit zu tun, wenn ein zu lebenslang Verurteilter (und in Belgien lässt man Mörder und Gemeingefährliche im Gegensatz zu der weichbirnigen Justiz in Deutschland nicht so schnell wieder laufen) derartige Forderungen stellen kann. Das nenne ich Perversion des Sterbehilfegedankens, den ich im Ansatz gar nicht kritisieren will, denn in Deutschland wird aktive Sterbehilfe nicht geleistet, und ein Todkranker, der nicht dahinsiechen will, wird sich fürs Verrecken sich selbst überlassen.

Aber wo kommt man denn hin, wenn man verurteilten Mördern oder gemeingefährlichen Wiederholungstätern  das Instrumentarium der aktiven Sterbehilfe zukommen lässt, damit sie sich ihrer Strafe (und diese besteht nun einmal aus dem Ãœbel des Freiheitsentzugs oder der unvermeidlichen Sicherungsverwahrung) ) entziehen können oder die Justiz dadurch moralisch erpressbar machen?

Wenn man das deutsche Strafrechtssystem einmal näher betrachtet, fällt einem auf, dass man bei gegen das Leben gerichtete Verbrechen verhältnismäßig milde verurteilt werden kann (z.B. Totschlag maximal 15 Jahre, wird aber sehr selten ausgeschöpft, Mord maximal  lebenslänglich mit Aussicht auf Freilassung nach 15 Jahren usw.), wohingegen Vermögens- oder andere Delikte widerum verhältnismäßig hoch bestraft werden. Ein Jugendlicher, der einen "Ehrenmord" begeht, seiner Schwester mit einer Pistole ins Gesicht schießt, von seinem Vater deshalb noch eine goldene Armbanduhr geschenkt bekommt, kommt mit neun Jahren davon (man schöpft dabei nicht einmal das Höchststrafmaß von zehn Jahren voll aus und verhöhnt das Opfer dadurch erst Recht  noch, indem man der Canaille noch ein Jahr Bonus gewährt !), und wird nach fünf oder sechs Jahren mit einem Gesellenbrief in der Tasche und einer ggf. neuen Identität entlassen (warum nicht gleich mit dem Bundesverdienstorden für seine gute Sozialprpgnose?). 

Und ein Mörder, der einer Finanzbeamtin vor deren eigenem Haus auflauert, wartet, bis der Ehemann das Haus verlässt, dann in das Haus eindringt, und sie aus Rache umbringt (und das ist Vorsatz, selbst wenn es zu einer Eskalation gekommen sein sollte, denn es war gewiss kein Freundschaftsbesuch, wie der weichbirnige Richter es wohl gesehen haben muss), kommt mit lächerlichen zehn Jahren wegen Totschlags davon. Darin spegelt sich die menschenverachtende Korrumpiertheit unseres Strafrechtsystems wider, indem man aus dreckigen und feigen Mördern Gutmenschen machen will und die Würde der Opfer dadurch mit Füßen tritt. Auf eine derartige Strafjustiz kann ich nur spucken. Ich erinnere mich heute noch mit Hochachtung an Marianne Bachmaier, die den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal abgeknallt hatte, denn sonst würden wir ihm vielleicht, ohne es zu wissen, heute als "netten Nachbarn" beim Bäcker oder im Supermarkt begegnen oder in der Kneipe, wo er sich von seiner Sozialhilfe vollaufen lässt.

Nein. bei gefährlicher Körperverletzung, Totschlag oder insbesonders Mord hört mein Verständnis für den Täter auf. Hier muss die volle Härte der Kriminaljustiz zum Tragen kommen. Der sogenannte "Resozialisierungsgedanke" ist dann fehl am Platz, wenn ein Opfer mit seinem Leben bezahlen musste. Keine Gnade für vorsätzlichen Mord. Das heißt, Gnade vielleicht, nach dreissig Jahre oder so, aber keine systembedingte "Resozialisierung", durch die die Verwerflichkeit der Tat und der Schmerz des Opfers (aber Kriminalitätsopfer habe ja keine Lobby) beiseite geschoben werden. Resozialisierung dann, wenn die Tat wieder gutgemacht werden kann, wenn irgendwie durch eine Kompensation seitens des Täters eine gewisse Entschädigung möclich ist, oder wenn der Sühnegedanke durch eine temporäre Gefängnisstrafe erfüllt wird. Aber bei Mord? Der vorsätzlichen und in Vernichtungsabsicht vollzogenen Tat?

Im vorstehend genannten Beispiel mit dem Mord an der Finanzbeamtin hatte ja sogar die Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagt. Wie kann der Richter zu der Erkenntnis gelangen, der Täter hatte eventuell gar nicht vorgehabt, die Frau zu töten? Weil er nicht heimtückisch genug vorging? Weil er die arme Frau noch um ihr Leben kämpfen ließ, das Schwein?  Es ist unglaublich, was sich in deutschen Gerichtssälen durch deplacierte Richter abspielt, die, und ich wiederhole es noch einmal, die Würde der Opfer mit Füßen treten und die Täter noch zu Opfern stilisieren.

Ich stelle den Link dazu gleich noch mal hier rein.

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