Das Exmo-Diskussionsforum

Beitrag 23 von 26 Beiträgen.
Seite erstellt am 28.3.24 um 20:27 Uhr
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Verfasser: Erwin
Datum: Mittwoch, den 20. August 2014, um 13:47 Uhr
Betrifft: Exkommunikation

>Eine EXKOMMUNIKATION KANN nicht befristet werden, ein Gemeinschaftsentzug hingegen schon. Bei einer Exkommunikation kann jemand nur dann wieder getauft werden, wenn er "bereut" (egal, wie recht er hatte).

Falsch. Du bist wohl schon zu lange draußen ...?:-)

Im Falle Kates gilt die Exkommunikation für mindestens ein Jahr. Vorher wird sie (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht aufgehoben werden. Natürlich ist das mit einer erneuten Taufe verbunden, aber es steht ihr noch der Weg zurück frei.

Im Gegensatz zu dir. Bei dir ist die Exkommunikation, wie ich es sehen, endgültig. Da müsste schon die Erste Präsidentschaft grünes Licht geben, in deinem Falle, was ich aber für unwahrscheinlich halte. Für sehr unwahrscheinlich.

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