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Seite erstellt am 28.3.24 um 17:09 Uhr |
Verfasser: fellinismus Datum: Donnerstag, den 11. Juli 2013, um 16:56 Uhr Betrifft: Nochmal genauer
Hi,
ich war vorgestern aus Zeitgründen etwas kurz angebunden. Ich wollte aus bestimmten Gründen herausfinden, ob schon jemand mit dem BDSG gearbeitet hat. Als ich nämlich damals nach den ersten Belästigungen meinem Vater gegenüber (der damals für den Pfahl Frankfurt tätig war) geäuÃert habe, ich wolle die Sekte wg. Verletzung des BDSG anzeigen, wurde er so nervös und aufgeregt wie nie zuvor und beschwor mich, das bloss nie zu tun.
Ergo muss die Sekte doch wegen Verstoà gegen eine oder mehrere Bestimmungen des BDSG bereits gerichtsnotorisch sein und kann es sich nicht leisten, dass noch allzuviel dazukommt! (Was das sein könnte, habe ich nie herausbekommen, da sind mein Vater und andere viel zu verkniffen.)
AuÃerdem sollen (nach dem Hörensagen) Teile des BDSG bei Sekten nicht anwendbar sein, daher wäre es gut gewesen zu wissen, was geht und was nicht.
PS: Dein Pseudonym ist doch die Koseform von Nadja, oder? Hast du russische Vorfahren? Neugier!