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Seite erstellt am 29.3.24 um 8:58 Uhr
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Verfasser: fellinismus
Datum: Sonntag, den 23. Juni 2013, um 20:26 Uhr
Betrifft: § 34 Bdsg

Hallo,

hat hier schon einmal versucht, den § 34 BDSG gegen die Sekte anzuwenden oder hat entsprechende juristische Kenntnisse? Leider hat meine Recherche nur ergeben, dass der § 34 BDSG bei Religionsgemeinschaften nur teilweise greift. Das sagt mir leider nicht, ob ich damit die Löschung meiner Daten erzwingen kann und ob ich die Offenlegung der Datenquelle bzw..des Informanten einklagen ḱann.

Ich will folgendes erreichen: Sie sollen meine Daten nicht haben und mir nicht mehr nachspionieren, um veraltete Daten aufzufrischen.
Ich will keine Mormonen um mich haben und ich will keine Post von Ihnen. Ich will so leben können als gäbe es die Sekte nicht - und das mein gesetzlich verbrieftes Recht!

Und für diejenigen, die meinen dass die Mormonen hochvernünftige Menschen seien, mit denen man so etwas doch durch ein Gespräch klären könne: Sie sind es definitiv nicht! Denn sonst hätte ich diesen Beitrag nicht verfassen müssen!

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