Das Exmo-Diskussionsforum

Erster Beitrag von 14 Beiträgen.
Seite erstellt am 26.4.24 um 0:27 Uhr
zur Nachrichtenliste
der Beitrag:
Verfasser: fellinismus
Datum: Sonntag, den 2. Juni 2013, um 0:12 Uhr
Betrifft: Sekte kennt meine neue Adresse, wie werde ich das Pack los?

Hallo,

nachdem ich extra nur wenigen Leuten meine neue Adresse gegeben habe, dauerte es ein dreiviertel Jahr, und ein Werbebrief der Mormonen mit meiner aktuellen Anschrift liegt im Briefkasten. Ich hab so etwas schon von anderen gehört, deshalb war ich wirklich sehr vorsichtig.
Ich wüßte ja nun wirklich gern einmal, wie die das geschafft haben und wie man diese kranke Psychosekte ein für allemal los wird!!

Zur Vorgeschichte: Ich bin 1996 schriftlich ausgetreten, hatte dann etwa zwei Jahre Ruhe.Danach ging die Belästigung los:
Regelmäßige standen Missionare und Mitglieder vor der Tür um mich mit irgendwelchen Schriftstellen zuzutexten. Weder im guten noch im bösen noch mit Gewaltandrohung waren sie dazu zu bewegen, endlich die Fresse zu halten und zu gehen. Die musste ich wirklich packen und vom Grundstück entfernen, damit sie sich trollen!

Sollte das jetzt wieder losgehen (ich bin allerdings kaum zuhause - Arbeit plus Abendgymnasium) bin ich froh eine Ausbildung im Sicherheitsdienst absolviert zu haben. Hier die Kurzversion, falls ihr diese oder andere ungewollte Gäste habt:

Wer ohne Genehmigung ein als solches erkennbares Grundstück betritt, begeht Hausfriedensbruch. Und zwar ab Ãœberschreitung der Grundstücksgrenze. Wenn ungebetene Gäste auf Aufforderung das Grundstück nicht verlassen, dürfen sie durch angemessene Gewalt (ziehen, stoßen) entfernt werden. Sollten sie dabei verletzt werden, ist erste Hilfe zu leisten. 
Ob du die Störenfriede selber entfernst von der Polizei entfernen läßt, bleibt dir überlassen
Weiterhin kannst Du ein Hausverbot erteilen.(das darf auch ein Mieter, der belästigt wird). Falls später gegen dieses verstoßen wird, würde ich (neben der strafrechtlichen Verfolgung des Verstoßes) auch eine gerichtliche Verfügung beantragen, die es den Sektenmitgliedern verbietet, näher als 15 Meter an das Grundstück heranzugehen. Dies erhöht bei Zuwiderhandlung nochmals das Strafmaß.

zur Nachrichtenliste
auf diesen Beitrag antworten:

nicht möglich, da das maximale Themenalter erreicht wurde.

zur Nachrichtenliste
das Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge in diesem Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge außerhalb dieses Themengebietes: zur Nachrichtenliste
zurück
www.mormonentum.de