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Verfasser: justMe
Datum: Mittwoch, den 1. Dezember 2010, um 13:19 Uhr
Betrifft: Frage zum Tempelbesuch

Hat diese Textpassage von der Mormonentum-Seite/ Tempelscheininterview noch Gültigkeit oder hat sich auf diesem Gebiet etwas verändert? Weiß das jemand?

"Wenn ein Mitglied, dessen Ehepartner die Begabung nicht erhalten hat, für die Begabung empfohlen werden soll

Sie (Bischof bzw. Zweigpräsident) können mit jemandem, dessen Ehepartner die Begabung nicht empfangen hat, das Tempelscheininterview erst dann führen, wenn Ihnen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners vorliegt. Sowohl Sie als auch der Pfahlpräsident müssen sich in eingehenden Gesprächen davon überzeugt haben, dass die in der Begabung eingegangenen Verpflichtungen die eheliche Harmonie nicht beeinträchtigen werden."

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