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Verfasser: Martin007 Datum: Samstag, den 23. Oktober 2010, um 15:04 Uhr Betrifft: Juristerei
Packer ist in seiner Erfahrung gefangen. In Deutschland gab es bis zur Gründung der Bundesrepublik den Rechtsbegriff der Schöpfungsordnung. Diese Schöpfungsordnung war fundamental. Mit der Abschaffung der Schöpfungsordnung ist es legitim, die von Packer diskutierten Fälle zur Disposition zustellen. Seine Beispiele bezogen sich auf die Geschlechtsbestimmung eines Kätzchens durch Abstimmung und die Abschaffung der Gravitation durch ein ähnliches Rechtsmittel.
Die Geschichte lehrt, dass dieses Verhalten schon in der Antike bekannt war. Der GroÃkönig Xerxes, der sich als Gottkönig fühlte, lieà nach einer verlorenen Seeschlacht das Meer auspeitschen. Heute läd uns dieses geschichtliche Ereignis zum Schmunzeln ein, damals war es ein hochjuristisches Ereignis. Genauso wie es heute hochjuristisch ist, dass Menschen ungeschlchtliche Wesen sind und jede geschlechtliche Besonderheit juristisch abzuschaffen ist..
Als Naturwissemschaftler bin ich auch ein Anhänger der Schöpfungsordnung, weil mit Juristerei nicht gegen die Natur und ihre Gesetze anstinken kann. Den Juristen bleibt nichts anderes übrig, als sich der Natur zu beugen und ihre Gesetze entlang natürlicher Grenzen zu ziehen, denn wenn sie es nicht machen, haben sie zwar eine Zeitspanne ein Glücksgefühl, aber die Gesetze holen sie ein und überrollen sie.In Europa versucht man den produzierenden Menschen abzuschaffen. Er soll nur noch konsumieren. Dumm ist nur, dass Maschinen keine Steuern zahlen, und dass Aktien einem im Pflegeheim nicht den Hintern abwischen. Aber vielleicht lernen es die Juristen ja noch, dass die Natur besser stinken kann als der Mensch.
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