Beitrag 94 von 128 zum Thema Totentaufe |
Seite erstellt am 23.4.24 um 12:22 Uhr |
Verfasser: Gunar Datum: Samstag, den 2. Februar 2002, um 2:05 Uhr Betrifft: postmortaler Persönlichkeitsschutz
Grundsätzlich sieht es in Deutschland so aus, dass Deine Rechtspersönlichkeit mit Deinem Tod erlischt, und somit auch Dein Persönlichkeitsschutz.
Hier das Testament ins Spiel zu bringen halte ich für unzuzlässig, da es hierbei um erbrechtliche, letztlich also vermögensrechtliche Aspekte geht, nicht jedoch um persönlichkeitsrechtliche. Ich würde denken - ohne Prüfung der Rechtslage -, dass im Letzten Willen geäuÃerte Wünsche aus pietätischen Gründen heraus erfüllt werden, nicht jedoch aus rechtlichen.
Dass es auch anders geht beweist die Rechtsprechung immer wieder. So führte die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf am 17.10.2001 aus, daà der rechtliche Schutz der Persönlichkeit aus Artikel 1 Grundgesetz nicht mit dem Tod ende. Vielmehr bestehe der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch fort. Im konkreten Fall liege eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes vor (Az.: 12 0 278/01).
Ob dies ständiger Rechtsprechung entspricht kann ich nicht beurteilen. Falls ja, so gibt es gute Chancen, dass Du Dich in Deutschland vor einer mormonischen Taufe schützen kannst.
Fragt sich nur, wer Deinen postmortalen Persönlichkeitsschutz kontrollieren und durchsetzen soll. Wir könntenja einen Verband gründen, der die Einhaltung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes durch die HLT kontrolliert.