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Seite erstellt am 29.3.24 um 11:20 Uhr |
Verfasser: svenx Datum: Sonntag, den 26. September 2010, um 8:59 Uhr Betrifft: Missionars-Anträge
Die Berufungsanträge (die heiÃen offiziell wahrscheinlich anders) müssen vom Bischof und vom Pfahlpräsidenten eingereicht werden. Der Bischof/Pfahlpräsident prüft die Würdigkeit und Reife des Kandidaten, sowie die Vollständigkeit der Unterlagen.