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Beitrag 3 von 9 Beiträgen.
Seite erstellt am 25.4.24 um 8:39 Uhr
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Verfasser: Sappho
Datum: Freitag, den 24. September 2010, um 8:58 Uhr
Betrifft: Die Begründung der Richter

Begründet wird es damit, dass der Kläger (der mann, der Ehebruch beging) beim Beklagten als Öffentlichkeitsbeauftragter angestellt war, also die LDS nach außen repräsenrierte.
Und er sich als solcher nach den Regeln zu verhalten hätte.
Ich kann die Begründung juristisch nachvollziehen, jedoch halte ich sie für falsch, weil sie damit Kirchen das Mittel in die Hand gibt, Leute zu feuern (die brauchen dann nichts beweisen, sondern nur behaupten).

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