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Seite erstellt am 25.4.24 um 8:39 Uhr |
Verfasser: Sappho Datum: Freitag, den 24. September 2010, um 8:58 Uhr Betrifft: Die Begründung der Richter
Begründet wird es damit, dass der Kläger (der mann, der Ehebruch beging) beim Beklagten als Ãffentlichkeitsbeauftragter angestellt war, also die LDS nach auÃen repräsenrierte.
Und er sich als solcher nach den Regeln zu verhalten hätte.
Ich kann die Begründung juristisch nachvollziehen, jedoch halte ich sie für falsch, weil sie damit Kirchen das Mittel in die Hand gibt, Leute zu feuern (die brauchen dann nichts beweisen, sondern nur behaupten).