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Verfasser: Passenger
Datum: Dienstag, den 25. Mai 2010, um 1:16 Uhr
Betrifft: Der priesterliche Dialog

> Mir wurde nie gesagt, dass man einem Krankensegen oder Segen überhaupt eine Bedingung anknüpfen muss. Entweder handle ich im Namen Jesu Christi, und dies oder jenes muss mir gehorchen, weil ich die Vollmacht habe und der Herr hinter mir steht, oder nicht. Alles andere untersteht dem Zufallsprinzip.

Das Christentum ist eine zutiefst widersprüchliche Religion. Das bräuchte ich dir eigentlich nicht zu sagen. Diese mitunter diskrete, manchmal offenkundige Widersprüchlichkeit ist meines Erachtens nach jedoch auch die wahre Stärke dieser vielschichtigen Religion, sofern man das Christentum überhaupt innerhalb eines gesetzten Rahmens sehen will.

Bei jeder christlich-priesterlichen Vollmacht gilt es, stets unter Rückblick auf den im Kontext zu Gott stehenden Aspekt zu handeln. Ein Richter an einem Zivilgericht etwa kann auch nicht urteilen, ohne seinen Blick auf das BGB oder die ZPO und damit verbundene Verfahrensvorschriften zu richten, obgleich er Vollmachten besitzt.

Diese priesterliche Vollmacht ist demnach kein Freibrief. Bei jeder Segnung oder heiligen Handlung muß der Priester sich auf diesen Aspekt besinnen. Es ist die vordringlichste Aufgabe des Priesters, Gottes Willen zu ergründen, und im Sinne Gottes diese Handlungen umzusetzen. Bei allem, was der Priester vollbringt, sollte er im Dialog zu Gott stehen.

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