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Seite erstellt am 23.4.24 um 15:19 Uhr |
Verfasser: Passenger Datum: Sonntag, den 23. Mai 2010, um 11:19 Uhr Betrifft: Inspirierter Fachanwalt gefragt ...
> Dass die Polygamie, auch wenn sie nicht offen praktiziert wird, im Grunde auch heute noch Bestandteil der Lehre ist, sieht man ja daran, dass sich ein Mann z. B. nach dem Tod seiner Frau auch an seine nächste Ehefrau siegeln lassen kann.
Das wäre tatsächlich ein Indiz dafür. Wenn man bedenkt, welchen Stellenwert die Siegelung hat, käme dies einer Art Polygamie schon gleich. Das Problem ist natürlich praktischer Art: würde bei der zweiten Heirat des Mannes keine neue Siegelung vorgenommen werden, und ginge man davon aus, daà die Ehe bis ins hohe Alter bestehen bleibt, wäre die neue Ehefrau auf ihrem späteren Weg ins celestiale Reich benachteiligt, da ihre Ehe nicht gesiegelt worden ist. Und es wäre nicht vertretbar, sollte der Mann die Siegelung mit seiner ersten Ehefrau aufheben lassen.
Irgendeinen Ausweg aus diesem Dilemma muà es ja geben, auÃer der Mann würde keine Beziehung mehr eingehen oder wider den Gesetzen der Kirche eine auÃereheliche Beziehung pflegen. Und wie wäre es, wenn sich die Frau von ihrem verstobenen Ehemann lossagen wollte, denn Bedingung für ihre erneute Heirat wäre ja, deinen Worten gemäÃ, die Aufhebung der ersten Siegelung? Der verstorbene Ehemann würde dann ja unverheiratet ins celestiale Reich einkehren müssen, was sicherlich nicht ganz ohne seinen Protest geschähe. Die Sache wird kompliziert ...
Als inspirierter Fachanwalt für Eherecht müÃte man sich in Utah eine goldene Nase verdienen können ...