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Seite erstellt am 23.4.24 um 8:38 Uhr |
Verfasser: Passenger Datum: Sonntag, den 16. Mai 2010, um 11:20 Uhr Betrifft: Ein Wort am Rande ...
> Gib Dir die Freiheit, verschiedene Dinge für Dich zu erforschen. Schau, was die Mormonen tun, wie Atheisten leben, was die evangelische Kirche ist, wovon der Buddhismus spricht ...
Ich darf das einmal kurz aufgreifen? Was die Mormonen tun, wissen wir ja. Wie die Atheisten leben, wissen wir eigentlich auch, nur, daà sie eine wichtige Komponente ihrer Existenz dauernd übersehen ..., und die evangelische Kirche? Ein Hort der Liebe und gegenseitigen Toleranz, Diakonie und ab und zu mal eine kleine Besinnung auf den Glauben; vielleicht ein kurzes Gebet sogar? Zum Gottesdienst gehen? Nein, wir wollen es mal nicht übertreiben. Und der Buddhismus? Im Gegensatz zu der weit verbreiteten, falschen Annahme westlicher Zivilisationsmenschen ist es im Buddhismus keine Gnade oder Belohnung, durch die Reinkarnation wiedergeboren zu werden. Vielmehr wird erstrebt, diesem ewigen Inkarnationszyklus endlich zu entkommen und im Nirvana aufzugehen. Ohne eigenes Selbst, muà man dazu noch sagen (wem das gefällt, na bitte ... die Hölle selbst könnte ich mir nicht schlimmer vorstellen ).
> gib Dir doch Zeit für Deine Reise?!
Wer zu lange reist, wird noch so wie ich, zum "passenger" zwischen den Seiten des Evangeliums, zwischen der VerheiÃung und der Verdammnis.. Aber gut, auch ich bin natürlich gespannt auf "zweiflers" Darlegungen. Aber etwas fällt mir noch ein: man kann aus der HLT doch gar nicht austreten, so viel ich weiÃ, denn die "Statuten" sehen das nicht vor. Gut, möglicherweise kann man von Amtswegen her eine Bescheinigung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts erhalten, aber das wars dann schon, bestenfalls. Im übrigen wird man, wie hier ja schon diskutiert, bis zum hundertzehnten Lebensjahr als Mitglied geführt. Ob man will oder nicht. Man kann der HLT somit eigentlich nur fernbleiben bzw. einen innerlichen Bruch mit ihr vollziehen, wohingegen man keinen Anspruch auf eine etwaige "Austrittsbescheinigung" von der Kirche selbst hätte.
Dies hatte ich nämlich in einer finsteren Stunde auch einmal versucht, bei der Ev.-Luth. Kirche. Da sagte man mir dann, mit der (damals) standesamtlichen Bescheinigung über den Austritt (aus einer Rel.-Gem. des öffentl. Rechts) sei alles getan. Aber wenigstens kann ich mir sicher sein, daà mich diese (Ev.-Luth.) Kirche ganz gewià nicht mehr als Mitglied führt. Das tut sie nämlich nur bei ihren kirchensteuerpflichtigen Zahlern, obgleich ... ich erinnere mich der Taufbescheinigung (Taufschein), irgendetwas in der Art existierte da mal. Ja , somit kann es sein, daà ich doch noch in irgendeinem Archiv dieser (Ev.-Luth.) Kirche vorhanden bin. Seis drum. Das ficht mich nicht an. EHRLICH NICHT!