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Seite erstellt am 25.4.24 um 16:51 Uhr
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Verfasser: Passenger
Datum: Donnerstag, den 6. Mai 2010, um 18:30 Uhr
Betrifft: Eine ethische Frage

In Deutschland ist Schwangerschaftsabbruch ja auch strafbar (§§ 218 ff.), sofern die vorgeschriebenen Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden. Bei Übertretung dieser Regelungen ist es zwar kein Mord, wird aber strafrechtlich geahndet. Die prinzipielle Frage wäre die, inwieweit man dem Ungeborenen ein Lebensrecht und ein Recht auf Unversehrtheit einzuräumen gewillt ist, und ab welchem Stadium des Ungeborenen man dies tun will. Keine leichte Frage.

In deinem link ist von einem jungen Mann die Rede, der auf eine  Siebzehnjährige eintrat, um ihr Kind abzutreiben. Für 150,-- Dollar, die er dafür von ihr bekam. Er wurde zu fünfzehn Jahren verurteilt, was ich vollends richtig finde. Rein aus moralischer und gefühlsmäßiger Sichtweise. Ein derartiges Urteil wäre hier unmöglich gewesen.

Im übrigen gilt aber auch im US-Strafrecht nicht etwa die Beweislastumkehr: vielmehr müßte die Anklagebehörde  der Schwangeren  nachweisen, daß sie etwa fahrlässig gehandelt hätte usw. Also, die Frau müßte nicht etwa nachweisen, daß sie unschuldig sei, sondern ihre Schuld müßte seitens der Anklage bewiesen werden. Man kann nicht des etwaigen Mordes angeklagt werden, ohne daß bereits ausreichende Beweise bzw. Indizien vorlägen.

In den USA ist manch ein Verdächtiger noch nicht verhaftet worden, weil die Beweislast für eine Anklage noch nicht ausreichte, wohingegen manch einer in Deutschland schon in Untersuchungshaft (die es in den USA nicht gibt) ging, weil die Verdachtsmomente für einen Beschuldigtenstatus ausreichend waren ... In den USA muß binnen kürzester Zeit Anklage erhoben werden können, wohingegen dies in Deutschland lange dauern kann ... Manchmal denke ich, das amerikanische Rechtssystem ist besser.

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