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Beitrag 10 von 12 Beiträgen.
Seite erstellt am 23.4.24 um 14:40 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Desi  1
Datum: Samstag, den 1. Mai 2010, um 19:32 Uhr
Betrifft: Da liegt

ein weit verbreiteter Irrtum vor Manfred.

Das Vermummungsverbot gilt in Deutschland auschließlich bei Demonstrationen. 17a Versammlungsgesetz.

Deswegen sieht man auch in Stadien desöfteren Hools und Ultras mit Schals vor dem Gesicht, das wäre ja dann auch ein Verstoß. Da aber eine Sportveranstaltung keine Demonstration ist hat sich das erledigt.
Aber selbstverständlich können die Stadienbetreiber Vermummung verbieten.

Zum Rest meine absolute Zustimmung ! :-)

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