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Seite erstellt am 23.4.24 um 14:40 Uhr |
Verfasser: Desi 1 Datum: Samstag, den 1. Mai 2010, um 19:32 Uhr Betrifft: Da liegt
ein weit verbreiteter Irrtum vor Manfred.
Das Vermummungsverbot gilt in Deutschland auschlieÃlich bei Demonstrationen. 17a Versammlungsgesetz.
Deswegen sieht man auch in Stadien desöfteren Hools und Ultras mit Schals vor dem Gesicht, das wäre ja dann auch ein VerstoÃ. Da aber eine Sportveranstaltung keine Demonstration ist hat sich das erledigt.
Aber selbstverständlich können die Stadienbetreiber Vermummung verbieten.Zum Rest meine absolute Zustimmung !