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Seite erstellt am 23.4.24 um 22:08 Uhr
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Verfasser: JesseX
Datum: Dienstag, den 23. Februar 2010, um 22:14 Uhr
Betrifft: Der Becher kreist, den Herrn man preist

> Wenn man so betrunken ist, ist man doch nicht mehr zurechnungsfähig. Also fängt die Straftat schon beim ersten Schluck an und nicht erst, wenn man total die Kontrolle verloren hat.

Also, im juristischen Sinne ist man durchaus noch zurechnungsfähig (ich weiß jetzt nicht genau, aber etwa bei 2,8 Promille beginnt die Schuldunfähigkeit, wohingegen man dann aber wegen Herbeiführung eines die Schuldfähigkeit ausschließenden Vollrausches strafrechtlich belangt werden könnte - falls Du vorhaben solltest, jemanden im Vollrausch zu ermorden ...). Zwar kann die Motorik und die Sprache bereits gestört und selbstverständlich auch die Reaktionszeit beeinträchtigt sein, aber das hängt auch von der Konstitution und dem  Gewöhnungsgrad in Sachen Alkohol  ab.

Aus eigener Erfahrung möchte ich aber sagen, daß etwa 1,6 Promille einen schon ganz schön beeinträchtigen. Es ist durchaus ein mittlerer Rauschzustand, der subjektiv mitunter so aber noch nicht empfunden wird. Der Kontrollverlust ist vielleicht noch nicht so groß, aber Objektivität und Rationalität sind schon ziemlich eingeschränkt. Vielleicht hat sie noch nicht einmal so viel getrunken, aber hatte vorher nichts gegessen, oder ihre Leberfunktion ist eingeschränkt? Da kann es viele Ursachen für geben, daß der Blutalkoholwert so hoch geht. Gerade bei Frauen, weil der Alkohol bei ihnen langsamer abgebaut wird.

Naja, aber einen gebechert haben muß sie schon. Menschlich kann ich das nachvollziehen, aber selbst ich trinke niemals auch nur einen kleinen Schluck Bier o.ä., wenn ich Auto fahre. Von Jugendsünden einmal abgesehen, aber da auch nie über 1,29 Promille, weshalb der Staatsanwalt einmal meinte:"Da hat der Angeklagte ja noch einmal Schwein gehabt!". Aber das war Anfang der Achtziger, und es war eine andere Zeit. Und ich war kein Bischof.

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