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Seite erstellt am 24.4.24 um 1:59 Uhr |
Verfasser: JesseX Datum: Montag, den 8. Februar 2010, um 1:03 Uhr Betrifft: Alte Leichen, alte Beiträge, und die Staatsanwaltschaft
> >Alles ist erlaubt, Körper zu sezieren und ihnen das Gehirn und das Herz zu entnehmen, sie zu zersägen usw.<
> Hierzu muss die Person schriftlich gesichert ihren Körper einer Uni z. B. gespendet oder verkauft haben.
> Die andere erlaubte Variante wird gerichtlich verfügt.
Ich muà noch einmal auf dieses Thema zurückkommen, Trzoska.Sofern keine ausdrückliche Patientenerklärung bzw. Verfügung vorliegt, die einer Entnahme (etwa nach einem Unfalltod) eigener Organe zum Zwecke der Transplantationsmedizin widerspricht bzw. es den Ãrzten ausdrücklich nicht erlaubt, kann dies geschehen. Was Du meintest, ist die Ãberlassung des Körpers zu Studienzwecken an eine medizinische Fakultät o.ä., was nur unter einer Willenserklärung seitens des Verstorbenen zu Lebzeiten (wann auch sonst?) möglich wäre.
Die Variante mit der Gerichtsmedizin basiert nicht auf einer gerichtlichen Verfügung, sondern wird staatsanwaltlich im Zuge eines Ermittlungsverfahrens verfügt, sofern die Sektion der Klärung der Todesursache dient, um ggf. ein Verbrechen aufzuklären.