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Verfasser: svenx
Datum: Freitag, den 5. Februar 2010, um 10:16 Uhr
Betrifft: Geraubte Jugend

>Du meinst demnach, man sollte der Jugendlichen nicht das Kind entziehen (was auch nicht grundsätzlich geschähe), was aber gleich zu setzen wäre mit dem angenommenen Umstand, ihr somit die Kindheit zu rauben?

Also ich meinte eigentlich, dass man der Mutter in Spee nicht die Kindheit rauben sollte. Es ist doch ganz logisch, dass eine neunjährige noch keine Mutter sein kann, allenfalls eine Schwester.

Martin kritisiert zwar die behördliche Vorgehensweise - aber mir fällt auch nichts besseres dazu ein - wie soll man sowas regeln?  Es ist ein bisschen wie bei der Justiz - wenn du einen kompetenten Richter-/Sozialarbeiter hast - kann das ganze für alle Seiten bestmöglichst ausgehen... aber dieser Umstand ist nicht immer gewährt. Das chinesische Beispiel fand ich aber schlecht gewählt - ich denke auch unser Jugendamt fällt in vielen tausend Fällen auch richtige Entscheidungen....

Aber vielleicht ist die Herangehensweise falsch - und da bin ich dann vielleicht wieder bei Martin: es wird zunächst davon ausgegangen, dass die Familie die Situation nicht selbst lösen kann - diesen Umstand könnte man gesetzlich herumdrehen.

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