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Verfasser: JesseX
Datum: Donnerstag, den 4. Februar 2010, um 22:57 Uhr
Betrifft: Sogenannte "Ehrenmorde" als Jurisfiktion

Dazu möchte ich grundsätzlich feststellen, daß die Bezeichnung "Ehrenmord" eine reine Jurisfiktion darstellt. Es gibt keine Relativierung des Tatbestandes in Hinsicht auf Ehre oder sonst etwas. Es gibt nur den Paragraphen 211 StGB, und dieser besagt "Mord". Mord ist somit erst einmal Mord, und es gibt keine Abschwächung des Tatbestandes, auch wenn der Volksmund oder Medien gerne diese Bezeichnung benutzen.

Die Mordmotive hingegen können vielfältig sein, was auf der Hand liegt. Die strafrechtliche Sanktion auf Mord ist eindeutig und unmißverständlich, nämlich lebenslänglich. Beim Mord kann die Landgerichtskammer keine schwächere Sanktion verhängen, außer, es wird eben nicht auf Mord, sondern Totschlag o.ä. erkannt.

Abgesehen davon halte ich die Bezeichnung "Ehrenmord" für fatal. Sie erweckt in der Öffentlichkeit den Eindruck, daß ein Mord etwa deshalb an moralischer Verwerflichkeit verliert, weil er von bestimmten ethnischen Bevölkerungsteilen aus quasi "ehrenbehafteten" Motiven heraus geschieht. Es ist eine falsche Botschaft, die von den Medien getragen wird. Es sind immer niedere Beweggründe, die im Vordergrund stehen, und mit "Ehre" hat es wenig zu tun; viel mehr mit einer archaischen Weltsicht und Gewaltausübung auf Frauen sowie deren Unterdrückung und Entsagung ihres Rechts auf Selbstbestimmung.

Hier liegt aus meiner Sicht eine völlige Mißdeutung des Ehrbegriffes vor. Ich persönlich bin nicht bereit, diese Fehlsicht mit zu tragen. Für mich schließt der Mord per se alles ehrenhaftige aus. Da gibt es für mich kein Wenn und Aber.

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