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Verfasser: JesseX
Datum: Dienstag, den 2. Februar 2010, um 17:29 Uhr
Betrifft: Die Todesstrafe aus christlich-ethischer Sicht

Dies ist eine Sache, mit der ich mich Zeit meines Lebens auseinandergesetzt habe. Früher, Mitte der Siebziger, plädierte ich dafür. In der Berufsschule war ein Neo-Linker, also Lehrer, der mich herausfordern wollte: "Wer für die Todesstrafe ist, soll die Hand heben." Als ziemlich einziger tat ich dies. Seine Reaktion: "Sie verfolgen ein Ziel damit." Er wagte es jedoch nicht, mich weiter vorzuführen, weil er mich irgendwie fürchtete und einem das Training des Jiu-Jiutsu eine gewisse Aura verleiht. Zu dem Zeitpunkt stand ich vor der Blaugurtprüfung. Diese Canaille von Berufsschullehrer werde ich nie vergessen.

Ist die TS aus christlich-ethischer Sicht gerechtfertigt? Würde ich auch heute noch aufstehen, um für sie zu plädieren? Grundsätzlich: für Frauen niemals die TS, und für Männer nur bei Massenmord, Serienmord (etwa wie in Oregon an unzähligen Prostituierten - und der Fall kam nur deshalb ins Rollen, weil die Prostituierten dort nervös wurden, weil immer mehr von ihren Freundinnen plötzlich verschwanden). Oder natürlich bei Männern bei einem vorsätzlichen Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt wären. So habe ich in einem Juristenforum einmal vorgeschlagen, den imaginären Mordparagraphen 211 b (unter Neuschaffung des 211 a) zu etablieren, der die Todesstrafe mittels Erschießens dann rechtfertigt, wenn die Mordmerkmale des (imaginären) Paragraphen 211 b erfüllt wären (also: Serienmord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, besondere Grausamkeit bei der Mordbegehung, Mord an Kindern und anderen Schutzbefohlenen unter entsprechendem Vorsatz oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebes).

Die Prozedur der Todesstrafe, gerade in den meisten amerikanische Bundesstaaten, erscheint mir erbärmlich. Hier muß man konstatieren, daß ein Staat wie Utah die unter diesen Umständen menschlich-würdigste Form gewählt hat, nämlich Erschießen oder Intoxikation mittels eines giftigen Gases (Blausäureintoxikation). Es gab Fälle, wo sich der Verurteilte für Letzteres entschied, um seinem Schicksal unter Berufung auf die besondere Grausamkeit der Hinrichtungsart in Hinsicht auf die Verfassung zu entgehen, dies aber, zu seiner Ungunst, gegen ihn verlief.

Ein Mensch, der sich zur Kreatur reduziert, indem er andere eiskalt umlegt, oder einer schwangeren Frau die Kehle durchschneidet, so daß sie eine postmortale Geburt erleidet (dieser Typ aus Mexiko, der als Serienmörder als hitchhiker mit dem Güterzug durch New Mexico, Arizona, und östlicher gelegenen Staaten reiste und letztendlich gefasst wurde, weil seinen Angehörigen in Mexico seine Verschonung vor der TS versprochen worden war und er deshalb für das FBI ein Gesicht bekam), hat sein Weiterleben verwirkt. In den USA gilt die höchste Freiheit für den Einzelnen, doch auch die schlimmste Sanktion bei Vergehen. Ich habe mir immer gewünscht, einmal legal etwa eine moderne Colt-Pistole zu besitzen (mein Bruder in LA hat es da etwas einfacher), einfach nur so. Der Ästhetik der Waffe wegen. Aber hier in Deutschland darf man ja nicht einmal mehr einen Zahnstocher bei sich tragen, ohne mit dem WaffG zu kollidieren. Andererseits laufen Typen hier mit ihren Hunde-Bestien herum, und man darf sich nicht dagegen schützen.

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