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Seite erstellt am 25.4.24 um 4:09 Uhr |
Verfasser: JesseX Datum: Mittwoch, den 27. Januar 2010, um 11:57 Uhr Betrifft: EheschlieÃung im Tempel und Rechtswirkung
> llein das die Heirat im Tempel, die ja in den USA rechtsgültig ist, muss eine Demütigung für Nicht-Mormonen sein - sie können nicht teilhaben an der Hochzeit der eigenen Kinder. Wahrscheinlich muss man das selbst erlebt haben, um es beurteilen zu können.
Hierzu muà ich auf die Information aus wikipedia verweisen:
Vor der EheschlieÃung muss eine Heiratserlaubnis (marriage license) beantragt werden. Nur durch sie wird die Ehe gesetzlich anerkannt. In den USA kann die religiöse und die gesetzliche Zeremonie zur EheschlieÃung gleichzeitig stattfinden. Falls die Ehe von einem Geistlichen geschlossen wird, kann er gleichzeitig als Standesbeamter handeln und die Ehe damit auch rechtlich in Kraft setzen. Dies erfordert die Unterzeichnung der Heiratserlaubnis. Eine rein religiöse Zeremonie ist ohne weiteres zulässig, hat aber keinerlei Rechtsfolgen.
Wenn Eltern nicht zum endowment zugelassen werden, ist dies meiner Meinung nach legitim. Es war früher bei einigen ev.-luth. Gemeinden z.B. nicht üblich, Verwandte als Trauzeugen zuzulassen, die nicht in der Kirche waren. Also, man kann doch nun nicht erwarten, daà die Mormonenkirche jeden in den Tempel läÃt, wenn es selbst schon für Mitglieder restriktive Voraussetzungen dafür gibt, den Tempel überhaupt zu betreten.