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Seite erstellt am 28.3.24 um 18:58 Uhr
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Verfasser: JesseX
Datum: Mittwoch, den 27. Januar 2010, um 10:34 Uhr
Betrifft: Der Schatten des "Dritten Reiches" in Sachen Schulpflicht

Da in Deutschland nicht Bildungspflicht, sondern Schulpflicht besteht und diese im Gegensatz z. B. zur schwedischen oder österreichischen Schulpflicht an einen Schulbesuch gebunden ist (Schulzwang, zwingender Schulbesuch), darf nur in Sonderfällen von dem Besuch einer Schule abgesehen und Hausunterricht erteilt werden. Die herrschende Rechtsprechung erlaubt Hausunterricht nur für Schüler, deren Eltern im Ausland arbeiten, oder für Schüler, die wegen Behinderung oder Krankheit nicht transportfähig sind ("Krankenunterricht"). Auch hier sind der staatliche Lehrplan und examinierte Lehrkräfte die Grundlage des Unterrichts. In Einzelfällen gab es bereits Erzwingungshaft, beispielsweise für die Väter der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme, die daraufhin eine eigene Schule gründeten.[3]

Durch alle diese Einschränkungen wird so in Deutschland zurzeit z. B. auch Fernunterricht verhindert. Das Verbot des Hausunterrichts geht auf das Dritte Reich zurück, 1938 wurde das Reichsschulpflichtgesetz erlassen.

Damit wir wissen, worüber wir hier reden ... (der zitierte Artikel wurde wikipedia entnommen)

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