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Seite erstellt am 28.3.24 um 12:16 Uhr
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Verfasser: JesseX
Datum: Montag, den 25. Januar 2010, um 13:31 Uhr
Betrifft: Dazu fiel mir noch ein ...

daß die Persönlichkeitsrechte eines Menschen aufhören, wenn er verstirbt.
> Für mich stellt sich die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, die Transplantationsmedizin gar nicht erst zu kultivieren.

Man sollte unbedingt entsprechende Patientenverfügungen erstellen, und diese möglichst (notariell) beglaubigen lassen, wenn man seinen Körper unversehrt belassen will, nach dem Tode.
Aber dann käme u.U. ja auch noch die Rechtsmedizin. Und hier verurteile ich die stereotype Vorgehensweise bei einer Sektion. Wie kalt und gefühlslos hier Menschen auseinandergesägt werden, das Gehirn (als Zentrum des -lebenden- Geistes) entnommen wird, usw. usw. Die Rechtsmedizin halte ich für moralisch verwerflich, wenn es um Leichensektionen geht. Selbst unter dem Aspekt, daß dadurch Kriminalfälle, also Morde, aufgeklärt werden können. Für mich ist die eine sehr schmutzige Sache, und im jüdischen glauben nicht so ohne weiteres realisierbar. Wie ich mal gehört habe, muß bei einem Juden, der seziert werden soll, ein Rabbi anwesend sein. Ich finde, dies zeugt doch immerhin von Respekt vor dem toten Körper, was wir im Christentum nicht haben.

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