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Seite erstellt am 29.3.24 um 14:34 Uhr |
Verfasser: JesseX Datum: Sonntag, den 24. Januar 2010, um 13:49 Uhr Betrifft: Selbst Gelehrte übersehen manchmal etwas ...
> Und wie verhält es sich mit Homopaaren bei denen ein Teil (oder Beide) leibliche Kinder haben ?
Dies hatte ich übersehen, Tochter des Zorns, sie sollen natürlich nicht gesteinigt werden.> Falsch - die Beweislast das du keine eheähnliche Gemeinschaft bis liegt bei dir. Das wird automatisch unterstellt. Da haben WG´s desöftern ihre Probleme damit - gerade Zweier WG´s haben da oft keine Chance. Und die gibt es ja häufig, gerade auch unter Studenten.
Hier würde ich vorschlagen: Zwangsheirat.
> Das ist dann also gerecht - die einen können sich aus der Situation heraus stehlen, bzw. sie verbessern - anderen steht diese Möglichkeit nicht zu ?
> Mal unabhängig davon ob dir Homoehen gefallen oder nicht - aber DAS ist definitiv gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der Segen ist nicht immer gleich verteilt, meine Tochter.